Kommunen in NRW erhalten 2016 Rekordsumme vom Land

Innenminister Jäger: Wir sind ein verlässlicher Partner

22. Oktober 2015

Die NRW-Kommunen erhalten im kommenden Jahr die Rekordsumme von über 10,38 Milliarden Euro vom Land. Dies ergibt sich aus der neuen Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2016, die Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf vorstellte.

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Die NRW-Kommunen erhalten im kommenden Jahr die Rekordsumme von über 10,38 Milliarden Euro vom Land. Dies ergibt sich aus der neuen Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2016, die Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf vorstellte. „Das ist die höchste Zuweisung, die es in NRW gegeben hat. Wir sind ein verlässlicher Partner aller Kommunen und unterstützen sie nach Kräften“, sagte Jäger. Das GFG 2016 soll im Dezember im Landtag verabschiedet werden.
 
Gegenüber dem letzten Jahr steigt die Finanzausgleichsmasse im GFG 2016 um 711 Millionen Euro (7,36 Prozent). Im Vergleich zu der am 24. Juli 2015 veröffentlichten „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ bedeutet dies einen Anstieg um rund 398 Millionen Euro. Der Grund dafür ist die positive Steuerentwicklung in der Referenzperiode vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015. Außerdem werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt. „Die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz verbundenen Anstrengungen haben sich gelohnt. Mit der nun vorliegenden Modellrechnung erhalten die Kommunen eine zeitnahe Planungsgrundlage, um ihre Haushalte aufzustellen“, betonte Kommunalminister Ralf Jäger.
 
Die Modellrechnung für das GFG und die sich daraus ergebenden Veränderungen für die an der Solidaritätsumlage beteiligten Kommunen sind in einer Übersicht im Internet unter nachfolgendem Link abrufbar: www.mik.nrw.de.

Erläuterungsbeispiel zum GFG:

Die Gemeinde/die Stadt/der Kreis ……… erhält im Jahr 2016 Zuweisungen vom Land in Höhe von insgesamt  ............................Euro. Das sind ...............................Euro (...... Prozent) mehr/weniger als im Vorjahr. Alleine an Schlüsselzuweisungen ist im Jahr 2016 ein Betrag in Höhe von ....................... Euro vorgesehen. Die Steuerkraft/Umlagekraft der Stadt/Gemeinde/des Kreises ...................... stieg/sank um .............................Euro (............Prozent) auf ........................Euro.
 
 
 
 
 

1einsetzen Betrag aus Anlage 1 (Spalte 8), und Anlage 4 (Spalte 6)
2einsetzen Betrag aus Anlage 2 und 5 (Spalte 5)
3einsetzen Prozentzahl aus Anlage 2 und 5 (Spalte 6)
4einsetzen Betrag aus Anlage 1 und 4 (Spalte 3)
5einsetzen Betrag aus Anlage 2 und 5 (Spalte9)
6einsetzen Prozentzahl aus Anlage 2 und 5 (Spalte 10)
7einsetzen Betrag aus Anlage 2 und 5 (Spalte 8)

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