Kommunen bekommen mehr Handlungsfreiheit bei Schrottimmobilien

25. April 2013
Default Press-Release Image

Das Thema Schrottimmobilien stand am 25. April 2013 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Den Anstoß zu dem Thema hatte ein Antrag der Länder NRW und Bremen gegeben. Weil verwahrloste Immobilien in immer mehr Kommunen die Stadtentwicklung blockieren, hatten NRW und Bremen im August 2012 einen gemeinsamen Antrag für die Änderung der Baugesetzgebung in den Bundesrat eingebracht. Mit großer Mehrheit hatten die Mitglieder im Bundesratsausschuss für Städtebau dem Antrag, der eine Änderung der Baugesetzgebung vorsieht, zugestimmt. „Leer stehende und verwahrloste Immobilien wirken sich oft negativ auf die benachbarten Gebäude und auf ganze Quartiere aus“, begründete NRW Bauminister Michael Groschek die Initiative. Betroffene Kommunen müssten daher in die Lage versetzt werden, hieran etwas zu ändern.

Verkehr
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Das Thema Schrottimmobilien steht morgen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Den Anstoß zu dem Thema hatte ein Antrag der Länder NRW und Bremen gegeben.

Weil verwahrloste Immobilien in immer mehr Kommunen die Stadtentwicklung blockieren, hatten NRW und Bremen im August 2012 einen gemeinsamen Antrag für die Änderung der Baugesetzgebung in den Bundesrat eingebracht. Mit großer Mehrheit hatten die Mitglieder im Bundesratsausschuss für Städtebau dem Antrag, der eine Änderung der Baugesetzgebung vorsieht, zugestimmt.

„Leer stehende und verwahrloste Immobilien wirken sich oft negativ auf die benachbarten Gebäude und auf ganze Quartiere aus“, begründete NRW Bauminister Michael Groschek die Initiative. Betroffene Kommunen müssten daher in die Lage versetzt werden, hieran etwas zu ändern. „Wenn Eigentümer wegen zu geringer Gewinnerwartungen Instandhaltung und Modernisierung ihrer Immobilien jahrelang vernachlässigen, bleibt den Kommunen häufig nur noch der Abriss solcher Gebäude. Nach bisher geltendem Recht bleiben sie dabei oft auf den Kosten für den Rückbau sitzen. Das muss geändert werden.“

Zu dem Antrag gab es im Bundestag am 31. Januar eine Anhörung von Verbänden. Inzwischen ist die Bundesregierung auf den Vorschlag aus NRW und Bremen eingegangen und hat das Anliegen in den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der Innenentwicklung (Drs. 17/11468) aufgenommen. Auch die Bundesregierung will jetzt die Eigentümer an den Kosten für die Beseitigung der Schrottimmobilie beteiligen. Heute (24.04.) hat der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Antrag mit breiter Mehrheit beschlossen; morgen steht das Thema Schrottimmobilien auf der Tagesordnung (TOP 13) der Plenarsitzung des Bundestags.

„Damit erhalten die Kommunen ein städtebauliches Instrument, das eine angemessene Lastenverteilung zwischen Eigentümer- und Allgemeininteresse ermöglicht“, sagte Groschek. „Es wäre sehr zu begrüßen, wenn diese Lösung im Bundestag eine Mehrheit findet. Der Bund sollte sowieso öfter den Vorschlägen aus NRW folgen, damit ist er gut beraten.“

Quellen:
BR-Drs. 474/12 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
BT-Drucksache 17/11468 - Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

Pressekontakt: bernhard.meier@mbwsv.nrw.de, Tel. 0211/3843-1013

Kontakt

Pressekontakt

Verkehr

Telefon: 0211 3843- 1043
E-Mail: presse [at] vm.nrw.de

Bürgeranfragen

Verkehr

Telefon: 0211 3843-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de