Kommunalminister Jäger stellt klar: Wir überfordern niemanden! / NRW- Landtag berät über Solidaritätsumlage

27. November 2013
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Finanzschwache Kommunen brauchen solidarische Hilfe. Deswegen weist Kommunalminister Ralf Jäger die an der Solidaritätsumlage geübte Kritik zurück. „Wir haben aus vielen Gesprächen mit Bürgermeistern Konsequenzen gezogen. Mit der beachtlichen finanziellen Beteiligung des Landes haben wir uns auf die Kommunen zubewegt und greifen ihnen unter die Arme. Wir überfordern keine Kommune“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Landtag berät über das zweite Stärkungspaktänderungsgesetz 2014, das die Hilfe für 27 finanzschwache Kommunen und die Solidaritätsumlage für 59 steuerstarke Kommunen regelt.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Finanzschwache Kommunen brauchen solidarische Hilfe. Deswegen weist Kommunalminister Ralf Jäger die an der Solidaritätsumlage geübte Kritik zurück. „Wir haben aus vielen Gesprächen mit Bürgermeistern Konsequenzen gezogen. Mit der beachtlichen finanziellen Beteiligung des Landes haben wir uns auf die Kommunen zubewegt und greifen ihnen unter die Arme. Wir überfordern keine Kommune“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Landtag berät über das zweite Stärkungspaktänderungsgesetz 2014, das die Hilfe für 27 finanzschwache Kommunen und die Solidaritätsumlage für 59 steuerstarke Kommunen regelt.

Das Land beteiligt sich vom nächsten Jahr an mit zusätzlichen 495 Millionen Euro an der Finanzierung der zweiten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen. Insgesamt zahlt das Land rund vier Milliarden Euro. „Das Land zahlt mehr als zwei Drittel aller Stärkungspaktleistungen, es trägt damit den Löwenanteil. Es geht an die Grenze seiner Belastbarkeit und erweist sich hierbei als verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden. Ergänzend brauchen wir allerdings auch die Solidarität der kommunalen Familie. Am Ende werden alle Kommunen vom Stärkungspakt profitieren“, betonte Minister Jäger.

NRW setzt mit der Solidaritätsumlage auf eine in vielen Ländern erprobte Vorgehensweise. So werden auch in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein vergleichbare Umlagen erhoben. Das Kriterium ist immer die Abundanz. „Dieses Vorgehen ist transparent und konsequent. Die Abundanz ist ein objektives, bewährtes und anerkanntes Kriterium“, stellte der Kommunalminister klar.

Alle 61 Gemeinden, die am Stärkungspakt teilnehmen, haben einen genehmigten Sanierungsplan für das Jahr 2012. Für das laufende Jahr sind es 59 von 61 Gemeinden. „Das zeigt, dass der Stärkungspakt funktioniert. Nur wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen, haben selbst hochbelastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukommen“, erklärte Ralf Jäger. Die Landesregierung will erreichen, dass bis 2021 alle Stärkungspaktkommunen in NRW wieder aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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