Klassenfahrten können trotz Haushaltssperre stattfinden

5. September 2014
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Aufgrund aktueller Berichterstattungen stellt Schulministerin Sylvia Löhrmann erneut klar: „Klassenfahrten können trotz Haushaltssperre stattfinden, denn die Haushaltssperre hat in der Regel keine Auswirkungen auf Schulfahrten. Erstens werden Schulfahrten langfristig geplant, sie waren daher überwiegend bereits vor der Haushaltssperre genehmigt. Zweitens gelten diesbezüglich wichtige Ausnahmeregelungen für Fahrten, die erst nach der Haushaltssperre genehmigt werden konnten. Für die Schülerinnen und Schüler greift hier der Gleichbehandlungsgrundsatz. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit, bereits genehmigte oder reservierte Schulfahrten zu stornieren.“

Schule und Bildung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Aufgrund aktueller Berichterstattungen stellt Schulministerin Sylvia Löhrmann erneut klar: „Klassenfahrten können trotz Haushaltssperre stattfinden, denn die Haushaltssperre hat in der Regel keine Auswirkungen auf Schulfahrten. Erstens werden Schulfahrten langfristig geplant, sie waren daher überwiegend bereits vor der Haushaltssperre genehmigt. Zweitens gelten diesbezüglich wichtige Ausnahmeregelungen für Fahrten, die erst nach der Haushaltssperre genehmigt werden konnten. Für die Schülerinnen und Schüler greift hier der Gleichbehandlungsgrundsatz. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit, bereits genehmigte oder reservierte Schulfahrten zu stornieren.“ Ministerin Löhrmann hat den Ausschuss für Schule und Weiterbildung bereits am vergangenen Mittwoch, den 3. September 2014, ausführlich über diesen Sachverhalt informiert (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2141.pdf).
Das Schulministerium und das Finanzministerium haben Ausnahmeregelungen von der Haushaltssperre vereinbart, damit es nicht zu Ungleichbehandlungen von einzelnen Klassen und Lerngruppen kommt.
Schulfahrten, die in der ersten Jahreshälfte 2015 durchgeführt werden sollen, können wie bisher auch im Rahmen des verfügbaren Budgets durchgeführt werden.
Das Schulministerium hat die Bezirksregierungen bereits Anfang August beauftragt, alle Schulen über die vereinbarten Ausnahmen zu informieren, damit es zu keinen Beeinträchtigungen bei den Klassenfahrten kommt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon: 0211 5867-3505.

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