Klare Rechtsgrundlage für die NRW-Polizei hilft bei der Suche von vermissten Menschen / Minister Jäger: Wirksamkeit und Rechtstaatlichkeit polizeilichen Handelns sind unser Maßstab

5. März 2013
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Die Landesregierung hat den Entwurf zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes auf den Weg gebracht. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen für die Gefahrenabwehr durch die Polizei an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Zudem sollen bewährte Mittel im Kampf gegen Kriminalität weiter erlaubt bleiben. „Unsere Polizei braucht wirksame Instrumente, um Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit von Menschen abzuwehren. Genauso wichtig ist es, dass sie rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Das ist unser Maßstab“, sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Der Gesetzentwurf enthält daher klar definierte Eingriffsbefugnisse, etwa zur Abfrage von aktuellen Daten bei Telekommunikationsanbietern und zum Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, einem technischen Hilfsmittel, mit dem Standorte von Mobiltelefonen ermittelt werden können.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Die Landesregierung hat den Entwurf zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes auf den Weg gebracht. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen für die Gefahrenabwehr durch die Polizei an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Zudem sollen bewährte Mittel im Kampf gegen Kriminalität weiter erlaubt bleiben. „Unsere Polizei braucht wirksame Instrumente, um Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit von Menschen abzuwehren. Genauso wichtig ist es, dass sie rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Das ist unser Maßstab“, sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Der Gesetzentwurf enthält daher klar definierte Eingriffsbefugnisse, etwa zur Abfrage von aktuellen Daten bei Telekommunikationsanbietern und zum Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, einem technischen Hilfsmittel, mit dem Standorte von Mobiltelefonen ermittelt werden können. „Wir wollen sicherstellen, dass unsere Polizei auch künftig in der Lage ist, vermisste Menschen zu finden oder angedrohte Suizide zu verhindern“, erläuterte der Minister. Die Befugnis, den Inhaber eines Internetanschlusses festzustellen oder Standorte zu lokalisieren, gehöre dabei zum unverzichtbaren Rüstzeug polizeilicher Arbeit. „Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf setzen wir die vom Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich geforderten Präzisierungen um und schaffen die nötige Rechtssicherheit", betonte Jäger.

Auch die Befugnis, zur Kriminalitätsbekämpfung an bestimmten Orten Videobeobachtung einzusetzen, regelt der Gesetzentwurf. Die jetzt auslaufende Regelung soll um fünf Jahre verlängert werden. „An gefährlichen Orten ist Videobeobachtung ein bewährter Baustein im Kampf gegen das Verbrechen“, erläuterte der Minister. „Deshalb ist es richtig, der Polizei dieses Instrument auch weiterhin zur Verfügung zu stellen." Aktuell setzt die Polizei in Düsseldorf und Mönchengladbach Videoanlagen ein.

Für Jäger steht dabei fest: Videobeobachtung kann immer nur Teil  eines polizeilichen Gesamtkonzeptes sein. „Sie ist dann sinnvoll, wenn sie mit anderen Maßnahmen verknüpft wird. Dazu gehören vor allem das ständige Beobachten der übertragenen Bilder und polizeiliche Präsenz am Ort, um schnell auf gefährliche Situationen reagieren zu können“, unterstrich der Minister.

Laut Gesetzentwurf unterliegt die Videobeobachtung in NRW strengen rechtlichen Grenzen: Sie darf nur an öffentlich zugänglichen Orten eingesetzt werden, an denen in der Vergangenheit wiederholt Straftaten begangen wurden. Zudem müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden. Die Beschaffenheit des videoüberwachten Bereichs muss das Begehen von Straftaten entsprechend begünstigen.


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