Kabinett beschließt Rauchwarnmelderpflicht – Minister Groschek: Einführung wird Schutz im Brandfall deutlich verbessern

4. Dezember 2012
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Das Düsseldorfer Kabinett hat heute die verpflichtende Installation von Rauchwarnmeldern in jedem Haushalt auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Nach Beschlussfassung und Bekanntmachung des Gesetzes kann die Rauchmelderpflicht zum 1. April 2013 in NRW in Kraft treten. Dann werden Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Über­gangsfrist bis zum 30. Dezember 2016.

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Das Düsseldorfer Kabinett hat heute die verpflichtende Installation von Rauchwarnmeldern in jedem Haushalt auf den Weg gebracht.

Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Nach Beschlussfassung und Bekanntmachung des Gesetzes kann die Rauchmelderpflicht zum 1. April 2013 in NRW in Kraft treten. Dann werden Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Über­gangsfrist bis zum 30. Dezember 2016.

Die Erstinstallation in der Wohnung muss der Eigentümer auch im Bestand vornehmen. Für Pflege, Wartung und Batteriewechsel ist der Mieter zuständig. Rauchwarnmelder müssen in Schlafzimmern, Kinder­zimmern und Fluren angebracht werden. Ein Gerät kostet zwischen 10 und 30 Euro.

Bauminister Michael Groschek erklärte: „Trotz langjähriger Aufklärungs­kampagnen gibt es einfach zu wenig Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen. Nach Schätzungen sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert. Diese Zahl werden wir mit dem neuen Gesetz deutlich erhöhen, und damit den Schutz im Brandfall deutlich verbessern.“

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