Kabinett beschließt Gesetz über Zulassung von PID-Zentren – Ministerin Steffens: Es darf kein von Wirtschaftsinteressen geleiteter neuer Markt entstehen

17. Dezember 2013
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Das Kabinett hat den von Gesundheitsministerin Barbara Steffens vorgelegten Gesetzentwurf über die Zulassung von Präimplantationsdiagnostikzentren (PID-Zentren) in Nordrhein-Westfalen gebilligt. Er beinhaltet auch die Einrichtung einer Ethikkommission zur Entscheidung über PID-Anträge. „Damit setzt Nordrhein-Westfalen die nach der PID-Verordnung des Bundes erforderlichen Regelungen um“, erklärte Ministerin Steffens nach dem Kabinettsbeschluss. „Nur unter sehr eng definierten Voraussetzungen darf eine genetische Untersuchung künstlich befruchteter Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib durchgeführt werden. Über die Zulässigkeit im Einzelfall soll in Nordrhein-Westfalen eine Ethikkommission entscheiden. Klar muss sein: Durch die Präimplantationsdiagnostik darf kein von wirtschaftlichen Interessen bestimmter neuer Markt entstehen“, so Ministerin Steffens weiter.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das Kabinett hat den von Gesundheitsministerin Barbara Steffens vorgelegten Gesetzentwurf über die Zulassung von Präimplantationsdiagnostikzentren (PID-Zentren) in Nordrhein-Westfalen gebilligt. Er beinhaltet auch die Einrichtung einer Ethikkommission zur Entscheidung über PID-Anträge.

„Damit setzt Nordrhein-Westfalen die nach der PID-Verordnung des Bundes erforderlichen Regelungen um“, erklärte Ministerin Steffens nach dem Kabinettsbeschluss. „Nur unter sehr eng definierten Voraussetzungen darf eine genetische Untersuchung künstlich befruchteter Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib durchgeführt werden. Über die Zulässigkeit im Einzelfall soll in Nordrhein-Westfalen eine Ethikkommission entscheiden. Klar muss sein: Durch die Präimplantationsdiagnostik darf kein von wirtschaftlichen Interessen bestimmter neuer Markt entstehen“, so Ministerin Steffens weiter.

Durch das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) bleibt die Durchführung einer PID in Deutschland grundsätzlich verboten. Der Bund hat aber für Paare mit einem hohen Risiko der Vererbung einer schweren Erkrankung Möglichkeiten der Ausnahme zugelassen. Sie können eine Einzelfallprüfung beantragen. Darüber soll künftig in Nordrhein-Westfalen eine Ethikkommission entscheiden, deren Geschäftsstelle bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelt sein soll. Mitglieder der Präimplantationsdiagnostik-Kommission sollen jeweils eine Person aus dem Fachbereich Humangenetik, der Reproduktionsmedizin, der Pädiatrie und der ärztlichen Psychotherapie sein. Weitere Mitglieder sollen jeweils eine sachverständige Person der Fachrichtungen Ethik und Recht sowie jeweils eine Person für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe behinderter Menschen auf Landesebene maßgeblichen Organisationen sein. Sie sollen von der Ärztekammer Nordrhein im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium berufen werden.

Die Zulassungsbehörde für PID-Zentren soll bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe errichtet werden.

Zu dem vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf wird zunächst eine Verbändeanhörung durchgeführt. Nach deren Auswertung wird der Gesetzentwurf voraussichtlich im Frühjahr an den Landtag weitergeleitet.

Ministerin Steffens: „Der Lebensschutz des Embryos sowie die besonderen ethischen, psychischen und sozialen Aspekte der PID erfordern hohe Standards. Bei bundesweit zu erwartenden 200 bis 300 Fällen pro Jahr ist die Konzentration auf wenige PID-Zentren notwendig, da davon auszugehen ist, dass die Qualität der PID mit einer gewissen Zahl behandelter Fälle steigt. Für Nordrhein-Westfalen könnte das bedeuten, dass ein PID-Zentrum angemessen und völlig ausreichend wäre.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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