Kabinett beschließt Entwurf der Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlerevier

Start des Beteiligungsverfahrens am 29. September 2015

22. September 2015
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung hat den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier beschlossen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung hat den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier beschlossen.
 
Der langfristig erkennbare Rückgang der Braunkohleverstromung erfordert eine Neubewertung der Notwendigkeit des nach 2030 geplanten Umsiedlungsverfahrens. Die Leitentscheidung legt hierzu fest, dass der Tagebau Garzweiler II ist so zu verkleinern ist, dass die Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der Hauerhof nicht umgesiedelt werden. Die Tagebaue Hambach und Inden bleiben unverändert. Der Entwurf begründet, warum der Braunkohlenabbau zur Energieversorgung aber auch nach 2030 weiterhin erforderlich ist.
 
Ziel des Leitentscheidungs-Entwurfs ist insbesondere auch die positive Entwicklung von Holzweiler. Der Abbaubereich des Tagebaus wird daher so verändert, dass der Tagebau nur von zwei Ortsseiten an Holzweiler heranrückt und eine Insellage vermieden wird. Als Mindestabstand zur Abbaugrenze werden 400 Meter festgelegt.
 
Zu dem Entwurf der Leitentscheidung wird nun ein öffentliches Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, die Kreise und andere öffentlichen Institutionen können sich zu dem Entwurf auch im Internet äußern.
 
Zum Auftakt der öffentlichen Konsultation werden die wesentlichen Inhalte und das Konsultationsverfahren in einer öffentlichen Veranstaltung in Erkelenz am 29. September 2015, um 18.00 Uhr, vorgestellt und erläutert.
 
Die abschließende Entscheidung über die Leitentscheidung soll dann im kommenden Frühjahr gefasst werden.
 
Im Anschluss wird der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln den Braunkohlenplan Garzweiler II in einem mehrjährigen Verfahren ändern und dabei die Vorgaben der Leitentscheidung umsetzen.
 
Die vier Leitsätze des Entwurfs der Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlenrevier sind als Anlage beigefügt.
 

Weitere Informationen

Informationen zum Erarbeitungsprozess der Leitentscheidung finden Sie auf dem Landesportal unter www.land.nrw/landesregierung/landesplanung.
 

Leitsätze des Entwurfs der Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlenrevier

Erfordernisse einer langfristige Energieversorgung

Entscheidungssatz 1:
Braunkohlenabbau ist im rheinischen Revier weiterhin erforderlich, dabei bleiben die Abbaugrenzen der Tagebaue Inden und Hambach unverändert und der Tagebau Garzweiler II wird so verkleinert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der Hauerhof nicht umgesiedelt werden.

Umwelt: Wasserwirtschaft (Restsee), Naturschutz, Geologie, Boden

Entscheidungssatz 2:
Der Restsee ist westlich einer A 61 neu, angrenzend an das unverritzte Gebirge und ohne Kontakt zu ungekalkten Kippenbereichen unter Wahrung einer naturnahen Gestaltung, zu planen.
Der Restsee ist dabei in kompakter Form und mit möglichst großer Tiefe zu planen.
Die Tagebauböschungen einschließlich der Restseeböschungen sind dauerhaft standsicher zu dimensionieren und zu gestalten.

Holzweiler lebenswert erhalten

Entscheidungssatz 3:
Um eine positive Entwicklung von Holzweiler zu gewährleisten, ist der Abbaubereich des Tagebaus Garzweiler II so zu verkleinern, dass der Tagebau an Holzweiler nur von zwei Ortsseiten heranrückt und eine Insellage vermieden wird. Dabei ist eine Sicherheitslinie so festzulegen, dass ein Mindestabstand von 400 m zur Abbaugrenze gewährleistet wird.
Eine direkte Anbindung an Kückhoven und Erkelenz ist zu gewährleisten, soweit möglich soll die L 19 erhalten bleiben.
Der Uferbereich des Restsees ist so zu modellieren, dass eine Zwischennutzung des Sees während des Füllvorgangs möglich ist. Bei den vom Abbau betroffenen Höfen ist die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten.

Strukturwandel im Rheinischen Revier in örtlicher und regionaler Zusammenarbeit

Entscheidungssatz 4:
Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier sind ausgehend von der örtlichen und regionalen Ebene gemeinsam zu erarbeiten. Das Land wird den Strukturwandel im Rheinischen Revier weiter begleiten.

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