Kabinett beschließt Digitalisierungsprüfung für neue Gesetze

Innenminister Herbert Reul: Wir müssen das Digitale von Anfang an mitdenken

30. März 2021
PHB Bibliothek Digitalisierung

Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart: Die Digitalisierung hilft uns, schneller zu werden. Der „E-Government-Check“ stellt sicher, dass neue Rechtsakte dies berücksichtigen

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung eine Digitalisierungsprüfung für neue Gesetze beschlossen. Die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen wird damit noch digitaler. Mit dem E-Government-Check muss künftig bei jedem Gesetzesvorhaben geprüft werden, inwiefern es digital umsetzbar ist. Ziel ist, Gesetze und deren Umsetzung so digital wie möglich zu gestalten.
 
„Insbesondere die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass Digitalisierung eines der großen Zukunftsthemen des Landes ist“, sagte Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. „Sie hilft uns, den Bürgerinnen und Bürgern die Dienstleistungen schneller anzubieten. Jetzt stellen wir sicher, dass schon bei der Erarbeitung neuer Gesetze die digitale Umsetzung berücksichtigt wird. Der ‚E-Government-Check‘ ist hierfür das passende Mittel.“
 
Verankert ist der E-Government-Check in der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die GGO ist das Innenministerium zuständig. „Wir müssen das Digitale von Anfang an mitdenken. Bereits im Gesetzentwurf zu überlegen, ob und wie die Umsetzung digital erfolgen kann, ist wichtig, um moderne und gleichzeitig sichere Gesetze zu erarbeiten. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern ist vor allem effizient“, so Innenminister Herbert Reul.
 
Die Digitalisierungsprüfung richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung, die Gesetzesentwürfe erarbeiten. Sie sollen künftig direkt zu Beginn eines Gesetzgebungsprozesses prüfen, inwieweit der Inhalt eines Gesetzes digital umsetzbar ist. Beispielsweise ist zu klären, ob bei einem Anliegen noch ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich ist oder ob man sich mit der elektronischen Identität (e-ID) ausweisen kann. Kann eine Antragstellung online erfolgen? Können verschiedene Stellen digital beteiligt werden? Inwieweit wirkt sich der Gesetzesinhalt auf bereits bestehende digitale Angebote und auf weitere Prozesse aus? Bestehen Bezüge zu digitalem Fachrecht?
 
Mit dem E-Government-Check wird verhindert, dass Digitalisierungsaspekte erst nachträglich und durch aufwändige Korrekturen berücksichtigt werden. Bislang wird bei neuen Gesetzesvorlagen bereits untersucht, wie sie sich unter anderem auf den Haushalt, auf Aspekte der Nachhaltigkeit oder finanziell auf Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger auswirken. Mit der Einführung des E-Government-Checks übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle.
 
Der Landesbeauftragte für Digitalisierung (CIO), Prof. Dr. Andreas-Meyer Falcke kommentiert: „Rechtsetzung ist das wichtigste Mittel, mit welchem der Staat handelt. Nur wenn wir hierbei Digitalisierung mitdenken, können wir aus dem abstrakten Ziel E-Government ganz konkrete Beiträge für die Verbesserung des Lebens der Bürgerinnen und Bürger ableiten.“
 
 

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