Kabinett beschließt den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier – Öffentlichkeitsbeteiligung startet

8. Oktober 2020
PHB Braunkohletagebau

Den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier hat Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am Donnerstag, 8. Oktober 2020, dem Landtag vorgestellt. Damit übersetzt die Landesregierung nach intensiven Gesprächen mit den Beteiligten das Kohleausstiegsgesetz des Bundes in die räumliche Planung des Landes und schafft den Rahmen für die bevorstehenden Veränderungen in den rheinischen Tagebauen.

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Den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier hat Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am Donnerstag, 8. Oktober 2020, dem Landtag vorgestellt. Damit übersetzt die Landesregierung nach intensiven Gesprächen mit den Beteiligten das Kohleausstiegsgesetz des Bundes in die räumliche Planung des Landes und schafft den Rahmen für die bevorstehenden Veränderungen in den rheinischen Tagebauen. Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie die vielen anderen Interessierten im Revier können den Entwurf bis Anfang Dezember in einer digitalen Beteiligung kommentieren.
 
Wirtschafts- und Energieminister Pinkwart: „In den vergangenen Monaten haben wir intensiv am Entwurf der neuen Leitentscheidung gearbeitet. Die Landesregierung hat sich klar positioniert: Der Erhalt des Hambacher Forstes und der Ortschaft Morschenich finden sich in der Leitentscheidung ebenso wieder wie die angekündigten Verbesserungen für die Tagebauranddörfer von Garzweiler II durch größere Abstände zum Tagebaurand. Für eine gesicherte Energieversorgung bleiben Abbau und Verstromung von Braunkohle in Nordrhein-Westfalen bis zum gesetzlichen Abschlussdatum 2038 – möglichst schon 2035 – erforderlich. Der Bund hat dazu insbesondere die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II im Kohleausstiegsgesetz festgestellt. Die Umsiedlungen in Erkelenz müssen deshalb fortgeführt werden. Um den Belangen der Menschen wo immer möglich Rechnung zu tragen, geben wir mit der Leitentscheidung vor, dass für den Abbau zunächst die bereits weitgehend unbewohnten Ortschaften im Süden des Tagebaus in Anspruch genommen werden. So gewinnen wir einige Jahre Zeit, um auch für das letzte Umsiedlungsverfahren sozialverträgliche Lösungen zu finden.“
Die neue Leitentscheidung ist die Grundlage für die nun anstehenden Plan- und Fachverfahren. Erst durch diese wird sie dann unmittelbar auch für die bergbautreibende RWE Power AG verbindlich.
 
Mit der Unterrichtung des Landtags startet die Beteiligung der Öffentlichkeit. Minister Pinkwart: „Wir setzen alles daran, dass mit der Unterstützung aller Beteiligten der Wandel im Rheinischen Revier gelingt und die sich daraus ergebenden Chancen für die Region genutzt werden.“
 
Den Entwurf der Leitentscheidung finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/leitentscheidung2020
 
Hintergrund und weiterer Fahrplan:
 

  • Das Wirtschafts- und Energieministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf der neuen Leitentscheidung auf Basis der Regelungen im Kohleausstiegsgesetz des Bundes entwickelt. Die Landesregierung hat sich dazu von Februar bis Juni 2020 intensiv mit zahlreichen Akteuren im Rheinischen Revier ausgetauscht.
 
  • Über ein öffentliches Online-Beteiligungsverfahren können sich Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, Kreise und alle Interessierten nun bis zum 1. Dezember 2020 zu der neuen Leitentscheidung äußern und den Entwurf im Internet kommentieren. Link: www.leitentscheidung-perspektiven-nrw.de
 
  • Die Leitentscheidung ist auch Thema zweier Dialogveranstaltungen im Revier, die live im Internet übertragen werden. Sie finden statt in Erkelenz (15. Oktober 2020) und Kerpen (29. Oktober 2020).
 
  • Die abschließende Entscheidung wird 2021 gefasst. Danach muss auf Grundlage der Leitentscheidung insbesondere der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln die Braunkohlenpläne anpassen und dabei die Vorgaben der Leitentscheidung umsetzen. Auch die konkreten neuen Abbaugrenzen und die Rekultivierungsziele werden hier festgelegt. Auch dazu wird die Öffentlichkeit beteiligt werden.
 
 
Link zum Online-Beteiligungsverfahren: www.leitentscheidung-perspektiven-nrw.de
 

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