Justizministerkonferenz begrüßt die Gesetzesinitiative von NRW zum Unternehmensstrafrecht

14. November 2013
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Justizminister Thomas Kutschaty hat in Berlin auf der Justizministerkonferenz den Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zum Unternehmensstrafrecht vorgestellt, der demnächst in den Bundesrat eingebracht werden wird. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben diesen Entwurf ausdrücklich als Grundlage für die weitere Beratung dieses wichtigen Themas begrüßt. Danach sollen zukünftig auch juristische Personen genauso wie natürliche Personen für ein strafbares Handeln zur Verantwortung gezogen werden können. Als mögliche Sanktionen kommen neben der klassischen Geldstrafe auch die Veröffentlichung der Verurteilung, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder als schärfstes Schwert sogar die Auflösung des Unternehmens in Betracht.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Justizminister Thomas Kutschaty hat in Berlin auf der Justizministerkonferenz den Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zum Unternehmensstrafrecht vorgestellt, der demnächst in den Bundesrat eingebracht werden wird. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben diesen Entwurf ausdrücklich als Grundlage für die weitere Beratung dieses wichtigen Themas begrüßt.

Danach sollen zukünftig auch juristische Personen genauso wie natürliche Personen für ein strafbares Handeln zur Verantwortung gezogen werden können. Als mögliche Sanktionen kommen neben der klassischen Geldstrafe auch die Veröffentlichung der Verurteilung, der Aus¬schluss von öffentlichen Aufträgen oder als schärfstes Schwert sogar die Auflösung des Unternehmens in Betracht.

Justizminister Thomas Kutschaty: „Wenn Banken Beihilfe zur Steuerhinterziehung zum Geschäftsmodell machen, wenn Bespitzelung und Produktpiraterie den Unternehmen und dem Standort Deutschland schaden, müssen wir uns schon fragen, wie wir als Staat darauf reagieren. Wie schützen wir eigentlich die ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer vor den schwarzen Schafen? Wo ist die Lobby der Unternehmen, die wegen ihnen gestohlener Ideen in die Insolvenz gegangen sind? Nach derzeitiger Rechtslage ist es so, dass ein einzelner Mitarbeiter als Bauernopfer vor Gericht steht und sich verantworten muss. Die Strafe, die der Einzelne erhält, steht oftmals in keinem Verhältnis zum Schaden und zum illegal erworbenen Profit. Und was ist, wenn wir nicht mehr feststellen können, wer die Bestechungsgelder gezahlt hat? Dann erfolgt in Deutschland keinerlei strafrechtliche Ahndung. Das Unternehmen geht straffrei aus. Gerade im Zeitalter der Globalisierung können sich Unternehmen allerdings auch ganz gezielt so organisieren, dass niemand mehr die Strukturen durchschaut. Gegen das einzelne Unternehmen können wir nach derzeit geltendem Recht nur eine Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängen. Das passt einfach nicht! Wirtschaftskriminalität können wir nicht effektiv mit einem Bußgeldbescheid bekämpfen, von dem die Öffentlichkeit nichts erfährt! Wirtschaftskriminelle gehören direkt vor Gericht.“

Der Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens orientiert sich an den Grundsatzentscheidungen der Europäischen Union, wie die sanktionsrechtlichen Mindestanforderungen für die Haftung von juristischen Personen in der Europäischen Union ausgestaltet werden sollen.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Punkte vor:

- Die Staatsanwaltschaften werden verpflichtet, Straftaten von Unternehmen aufzuklären und ggfs. anzuklagen.

- Die Gerichte können diese Taten flexibel und effektiv ahnden, in dem sie einen Koffer mit breitgefächerten Sanktionsmöglichkeiten erhalten.

- Unternehmen, die verlässliche Compliance-Strukturen schaffen, sollen davon profitieren, in dem dies bei der Strafzumessung berücksichtigt wird.

- Die rechtskräftige Verurteilung eines Unternehmens wird dazu beitragen, dass das geschädigte Unternehmen Schadensersatzansprüche einfacher als bislang realisieren kann, da es auf die gesamten Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft zurückgreifen kann.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255.

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