Justizminister Peter Biesenbach begrüßt breiten Konsens über die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde

Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt einstimmig das „Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen“

11. April 2019

Einstimmig begrüßten und verabschiedeten die Abgeordneten aller Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen.

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Einstimmig begrüßten und verabschiedeten die Abgeordneten aller Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Individualverfassungsbeschwerde, mit der seit dem 1. Januar 2019 jede Bürgerin und jeder Bürger den Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung anrufen kann, durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt zu sein, wird damit auch in der Landesverfassung verankert.
 
Justizminister Peter Biesenbach begrüßte in seiner Rede den breiten Konsens für die verfassungsrechtliche Absicherung und dankte den Mitgliedern aller Fraktionen für den sachorientierten und respektvollen Umgang mit dem wichtigsten Regelungswerk des Landes. Er betonte: „Mit der Individualverfassungsbeschwerde entwickelt der Verfassungsgerichtshof seine Stellung und Funktion von einem ‚Staatsgerichtshof‘ hin auch zu einem ‚Bürgergericht‘. Es ist hoch zu achten und ein Beleg für den funktionierenden Rechtsstaat, wenn die öffentliche Gewalt weitere Möglichkeiten für ihre eigene Kontrolle schafft“.
 
Mit der Individualverfassungsbeschwerde kann beispielsweise der Besucher eines Fußballspiels, der von der Polizei mehrere Stunden in Gewahrsam genommen worden war, jetzt den Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung anrufen, durch die Polizei in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt worden zu sein. Ebenso könnte ein Lehramtskandidat, der durch die Lehrprobe der zweiten Staatsprüfung gefallen ist und den Grund hierfür in einer Lärmbelästigung durch einen Abistreich sieht, nunmehr vor dem Verfassungsgerichtshof geltend machen, die Prüfungsentscheidung verletze ihn in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit. Auch ist eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen möglich, etwa mit der Begründung, das Recht auf rechtliches Gehör sei dadurch verletzt worden, dass das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen habe. In allen Fällen muss zuvor grundsätzlich der fachgerichtliche Rechtsschutz ausgeschöpft sein.
 
Staatssekretär Dirk Wedel: „Für die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde ist lange gekämpft worden. Sie wird, wie die Beispiele zeigen, das System der Rechtsschutzgewährung in Nordrhein-Westfalen ergänzen und bereichern. Als Schlussstein im Gewölbe des Rechtsstaats wird allein die Verankerung in der Verfassung ihrer Bedeutung wirklich gerecht.“
 

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