Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen / Übergangszeitraum mit alten Freibeträgen endet

26. September 2012
Default Press-Release Image

Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden. Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.

Finanzen
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Finanzministerium teilt mit:

Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden. Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt. In der Übergangszeit von der Papier- auf die elektronische Lohnsteuerkarte in den Jahren 2011 und 2012 wurden alle Freibeträge automatisch übertragen.

Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt am Wohnsitz den entsprechenden Antrag stellen - zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg. Damit bei der ersten „elektronischen Abrechnung“ nicht eventuell netto weniger auf dem Konto ist, müssen die Freibeträge bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden.  Andernfalls können die Freibeträge erst im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Unter dem Namen „ELStAM“ (für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“) werden ab 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt. Angaben wie die Steuerklasse, Freibeträge und die Religionszugehörigkeit, die früher auf der Papierlohnsteuerkarte dem Arbeitgeber mitgeteilt wurden, stehen künftig digital zur Verfügung. Die Daten sind Grundlage für die Besteuerung von Löhnen und Gehältern.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.elster.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.

Kontakt

Pressekontakt

Finanzen

Telefon: 0211 4972-2784
E-Mail: presse [at] fm.nrw.de

Bürgeranfragen

Finanzen

Telefon: 0211 4972-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de