Jagd auf Wildschweine fortan auch mit künstlichen Lichtquellen und Nachtsichtgeräten möglich

Ministerin Heinen-Esser: Die Regulierung des Wildschweinbestandes ist ein wichtiger Baustein zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest

29. Januar 2021
Wildschweine im Sommer

Zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest ist bei der Bejagung von Wildschweinen fortan der Einsatz künstlicher Lichtquellen erlaubt. Gleichzeitig wird der Einsatz von Nachtsichtgeräten in Form von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen zugelassen, die Restlicht verstärken und sofern sie ohne eigene Montageeinrichtung mittels Adapter an Zielfernrohren befestigt werden.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest ist bei der Bejagung von Wildschweinen fortan der Einsatz künstlicher Lichtquellen erlaubt. Gleichzeitig wird der Einsatz von Nachtsichtgeräten in Form von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen zugelassen, die Restlicht verstärken und sofern sie ohne eigene Montageeinrichtung mittels Adapter an Zielfernrohren befestigt werden. Eine entsprechende Änderung der ASP-Jagdverordnung Nordrhein-Westfalen tritt am 30. Januar 2021 in Kraft.
 
In einer Sondersitzung des Umweltausschusses hatte der Landtag der Anpassung der ASP-Jagdverordnung am 27. Januar 2021 zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen Esser und der heutigen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt die Neuregelung am Samstag, 30. Januar 2021 in Kraft. Ziel der Zulassung von künstlichen Lichtquellen sowie des Einsatzes von Nachsichtgeräten ist die Unterstützung der verstärkten Bejagung zur Reduktion der nach wie vor hohen Wildschweinbestände.
 
„Diese kann zu einer Absenkung der Infektionsgefahr mit der Afrikanischen Schweinpest beitragen. Die Regulierung des Wildschweinbestandes ist ein wichtiger Baustein zur Vorsorge vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Durch die Jagd und Hege des Wildbestandes sind Jägerinnen und Jäger wichtige Partnerinnen und Partner, um eine Ausweitung des Ausbruchsgeschehens zu verhindern. Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, um durch eine intensive Bejagung zu große Wildschweinepopulationen zu verhindern", so Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.
 
Die Möglichkeit zur Bejagung von Schwarzwild auch mit Hilfe von Nachtsichtgeräten dient als zusätzliche Unterstützung und erfolgt im Vorgriff auf die geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes. Zudem übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin auch die Kosten für die Trichinen-Untersuchungen. In der zurückliegenden Jagdperiode wurde in Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Wild erlegt als in den Vorjahren. Unter anderem überstieg die Schwarzwild-Strecke deutlich den Wert des Vorjahres. Konkret erreichte die Strecke beim Schwarzwild im Jagdjahr 2019/2020 mit 64.736 Stück den bisher zweithöchsten Wert.
 

Kontakt

Pressekontakt

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

E-Mail: Presse [at] mulnv.nrw.de

Bürgeranfragen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de