Interkulturelle Kunstprojekte

13. Februar 2013
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Das Land kann nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für Maßnahmen gewähren, die sich mit der künstlerisch-kulturellen Vielfalt des Landes NRW befassen, die im Laufe seiner langen Einwanderungsgeschichte und im Kontext der Globalisierung entstanden ist. Auf der Grundlage des "Prinzips der Einheit in Verschiedenheit" soll durch die Förderung von entsprechenden Projekten der Dialog zwischen den hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft mit den Mitteln der Kunst positiv unterstützt werden.

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Fördergrundsätze Interkultur   

Ansprechpartner/in

Susanne Düwel
susanne.duewel@mfkjks.nrw.de

Hans-Jörg Bloh
hans-joerg.bloh@mfkjks.nrw.de

Im Jahr 2014 beabsichtigt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wiederum Kunstprojekte mit Mitteln der interkulturellen Kulturarbeit zu fördern.

Vorbehaltlich der Entscheidungen des Landtags über den jährlichen Landeshaushalt sollen freie und kommunale Kulturinstitutionen, Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler von dem Programm profitieren. Mit der angestrebten Projektförderung soll vor allem der Dialog zwischen den in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft mit Mitteln der Kunst unterstützt werden.

Das Förderprogramm "Künste im interkulturellen Dialog" will Grenzen überschreiten: zwischen Herkunfts- und Gegenwartskultur, zwischen Tradition und Moderne, zwischen Generationen, zwischen Ost und West, Nord und Süd.

Gefördert werden können Projekte, die

  • im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind und interkulturelle Strukturen intensivieren,
  • mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren,
  • den interkulturellen Diskurs fördern,
  • neue Zuschauergruppen erreichen,
  • Menschen unterschiedlicher Altergruppen ansprechen oder
  • kulturelle Vielfalt sichtbar und erlebbar machen.

Anträge können jeweils bis zum 15. Oktober für das Folgejahr bei allen Bezirksregierungen, denen insoweit auch eine beratende Funktion zukommt, eingereicht werden. Die Fördergrundsätze Interkultur, die Grundlage für die Antragstellung und Förderung sind, enthalten auch Angaben zu den Antragswegen, dazu, wann eine Antragstellung sinnvoll ist und welche Antragsfristen für die kommenden Jahre einzuhalten sind.

Die besten Projekte werden im landesweiten Vergleich durch ein speziell hierfür einberufenes Gremium ausgewählt.