Innenminister Jäger zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts: Ein wichtiger Schritt zu mehr Vielfalt

20. Dezember 2014
Default Press-Release Image

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wird moderner. In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern können zukünftig mehrere Staatsbürgerschaften behalten.

Inneres

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wird moderner. In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern können zukünftig mehrere Staatsbürgerschaften behalten. Die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts tritt heute in Kraft. Dadurch entfällt die sogenannte Optionspflicht für über 90 Prozent des bisher davon betroffenen Personenkreises. NRW-Innenminister Ralf Jäger begrüßte diese neue Regelung als einen wichtigen Schritt zu mehr Vielfalt. „Für zahlreiche junge Menschen bei uns in Nordrhein-Westfalen ist das eine klare Verbesserung. Sie müssen sich als Erwachsene nicht mehr für einen ihrer Pässe entscheiden“, erklärte Jäger. Dies habe viele überfordert, denn sie seien mit beiden Staatsbürgerschaften groß geworden. „Jetzt signalisieren wir ihnen, dass sie zu uns und hierher gehören, ohne zwangsweise auf eine Staatsbürgerschaft verzichten zu müssen“, so der Minister.
 
Gleichzeitig erklärte Minister Jäger, dass er sich für eine weitere Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts einsetzt. „Ich begrüße diese Erleichterung als wichtigen ersten Schritt. Ziel sollte es aber sein, dass der Bund zukünftig vollständig auf die Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht verzichtet. Deshalb handelt es sich hier nur um ein Etappenziel“, betonte der Minister.
 
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern, die neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern automatisch auch einen deutschen Pass erhalten, weil zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Ebenfalls davon betroffen sind die zwischen 1990 und 1999 geborenen Kinder ausländischer Eltern, die aufgrund der Übergangsvorschrift des § 40 b Staatsangehörigkeitsgesetz eingebürgert wurden. Aus diesem Personenkreis sind mit der Rechtsänderung alle diejenigen nicht mehr optionspflichtig, die im Inland aufgewachsen sind oder die neben dem deutschen Pass lediglich einen Schweizer oder EU-Pass besitzen. Nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht gilt derjenige als in Deutschland  aufgewachsen, der bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres entweder acht Jahre in Deutschland gelebt hat, hier sechs Jahre eine Schule besucht hat oder über einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder eine hier abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
 
Nach bisherigem Recht bestand die Pflicht, sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsbürgerschaften zu entscheiden. Fiel die Wahl auf die Staatsangehörigkeit der Eltern, ging die deutsche verloren. Gleiches galt, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgegeben wurde. „Wir ersparen den jungen Menschen damit künftig eine schwierige und vollkommen unnütze Zerreißprobe“, unterstreicht Minister Jäger.
 
In den Fällen, in denen ein nach der bisherigen Rechtslage eingeleitetes Optionsverfahren noch nicht abgeschlossen worden ist, werden sich die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen an die Betroffenen wenden und klären, ob im Einzelfall überhaupt noch eine Optionspflicht nach neuem Recht besteht. Abgesehen davon werden die Behörden künftig schon von Amts wegen prüfen, ob sich bereits durch Einsichtnahme in das Melderegister der letzten Wohnortgemeinde ein achtjähriger Aufenthalt in Deutschland feststellen lässt. Es werden dann nur noch die jungen Doppelpassbesitzer von den Behörden kontaktiert, bei denen sich nicht bereits aus dem Melderegister ergibt, dass sie in Deutschland aufgewachsen sind und damit keiner Optionspflicht unterliegen.

Kontakt

Pressekontakt

Inneres

Telefon: 0211 871-1111
E-Mail: Pressestelle [at] im.nrw.de

Bürgeranfragen

Inneres

Telefon: 0211 871-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de