Innenminister Jäger nach dem EuGH-Urteil zur Mindestspeicherfrist: Wir brauchen rechtstaatliche Lösung zur Bekämpfung schwerster Kriminalität

8. April 2014
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Als „richtungsweisend“ bezeichnete NRW-Innenminister und Vorsitzender der Innenministerkonferenz Ralf Jäger das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten. „Wir wollen einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Recht des Einzelnen auf Freiheit und seinem Recht auf Sicherheit“, erklärte Jäger. „Der EuGH und das Bundesverfassungsgericht haben aufgezeigt, dass die Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtliche Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Das ist der Maßstab.“

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Als „richtungsweisend“ bezeichnete NRW-Innenminister und Vorsitzender der Innenministerkonferenz Ralf Jäger das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten. „Wir wollen einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Recht des Einzelnen auf Freiheit und seinem Recht auf Sicherheit“, erklärte Jäger. „Der EuGH und das Bundesverfassungsgericht haben aufgezeigt, dass die Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtliche Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Das ist der Maßstab.“

Für den IMK-Vorsitzenden steht fest: „Die Sicherheitsbehörden brauchen effektive Mittel, um gegen schwerste Kriminalität vorgehen zu können. Jetzt gilt es, das Urteil genau zu analysieren. Danach muss die Koalition in Berlin entscheiden, wie eine rechtstaatliche Lösung aussehen kann. Deutschland hat die Aufgabe, sich auf europäischer Ebene einzubringen.“


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