Immer mehr Frauen bekommen Hilfe wegen häuslicher Gewalt / Minister Jäger und Ministerin Steffens: Konsequentes Eingreifen ermutigt weibliche Opfer

22. November 2013
Default Press-Release Image

Opfer häuslicher Gewalt erstatteten im vergangen Jahr in Nordrhein-Westfalen in 27.380 Fällen Strafanzeigen. Die alarmierten Polizisten ordneten rund 13.300 Wohnungsverweisungen und Rückkehrverbote gegen die Gewalttäter an. „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache und wird mit allen gebotenen Mitteln verfolgt. Das konsequente Eingreifen der Polizei ermutigt die überwiegend weiblichen Opfer, Gewalt durch den Lebenspartner nicht länger hinzunehmen“, betonte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am kommenden Montag. Die seit 2002 geltenden Regelungen im Gewaltschutzgesetz und im Polizeigesetz NRW haben sich bewährt. „Häusliche Gewalt ist eine Straftat, diese Botschaft ist in der Gesellschaft angekommen“, sagte Minister Ralf Jäger. Die Zahl der Strafanzeigen stieg seit 2002 um über 90 Prozent. Meist ging es um Körperverletzungen, Bedrohungen, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. „Seit es das Gesetz gibt, haben immer mehr Frauen den Mut, ihre prügelnden Lebenspartner anzuzeigen“, erläuterte der Innenminister.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilen mit:

Opfer häuslicher Gewalt erstatteten im vergangen Jahr in Nordrhein-Westfalen in 27.380 Fällen Strafanzeigen. Die alarmierten Polizisten ordneten rund 13.300 Wohnungsverweisungen und Rückkehrverbote gegen die Gewalttäter an. „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache und wird mit allen gebotenen Mitteln verfolgt. Das konsequente Eingreifen der Polizei ermutigt die überwiegend weiblichen Opfer, Gewalt durch den Lebenspartner nicht länger hinzunehmen“, betonte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am kommenden Montag.

Die seit 2002 geltenden Regelungen im Gewaltschutzgesetz und im Polizeigesetz NRW haben sich bewährt. „Häusliche Gewalt ist eine Straftat, diese Botschaft ist in der Gesellschaft angekommen“, sagte Minister Ralf Jäger. Die Zahl der Strafanzeigen stieg seit 2002 um über 90 Prozent. Meist ging es um Körperverletzungen, Bedrohungen, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. „Seit es das Gesetz gibt, haben immer mehr Frauen den Mut, ihre prügelnden Lebenspartner anzuzeigen“, erläuterte der Innenminister.

Die Polizisten ordnen Hausverbote an und nehmen den Gewalttätern den Wohnungsschlüssel ab. Während des zehn Tage dauernden Hausverbots kann das Gewaltopfer beim Zivilgericht einen längeren Schutz vor dem Täter beantragen. Die Polizei kontrolliert, ob der Täter das ausgesprochene Verbot einhält. „Unsere Polizisten gehen konsequent gegen Gewalttäter vor und setzen damit das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben durch“, unterstrich Minister Jäger.

Die Polizei informiert misshandelte Frauen über ihre rechtlichen Möglichkeiten und empfiehlt ihnen, die Hilfe einer geeigneten Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. In 2012 wurden nahezu 9.000 Opfer an Beratungsstellen vermittelt. „Nach einem Polizeieinsatz in Fällen häuslicher Gewalt ist es wichtig, die Betroffenen wirksam zu unterstützen“, betonte Emanzipationsministerin Barbara Steffens. „Immer mehr Frauen lassen sich durch die Polizei an eine Beratungsstelle vermitteln. Durch die Distanz zum Täter können die Frauen zur Ruhe kommen, mit den Beraterinnen ihre Situation klären und ihr weiteres Handeln planen“, führte Ministerin Barbara Steffens weiter aus. Nordrhein-Westfalen fördert derzeit nahezu flächendeckend 62 Frauenhäuser, 57 allgemeine Frauenberatungsstellen sowie 47 Fraueninitiativen gegen sexuelle Gewalt.

Seit 2011 unterstützt zudem das nordrhein-westfälische Justizministerium mit Erfolg Angebote zur Verhaltensänderung für gewalttätige Männer. Durch ein Verhaltenstraining sollen die Täter lernen, Gewalt zu vermeiden.

Abbildungen Strafanzeigen und Wohnungsverweisungen / Rückkehrverbote

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

Kontakt

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de