Hochschulen verschicken bereits Anfang August Studienplatzzusagen – Studieninteressierte haben frühzeitig Klarheit über Studienoptionen / NRW-Hochschulen verbessern Verfahren zur Studienplatzvergabe

6. Juli 2012
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Alle 30 nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen haben sich auf einen gemeinsamen Zeitplan für die örtliche Vergabe von Studienplätzen verständigt. Das neue Verfahren startet sofort und betrifft bereits das Einschreibeverfahren für das Wintersemester 2012/13. Herzstück der Verabredung ist ein einheitlicher Stichtag bis zu dem alle Studieninteressierten, die sich an einer nordrhein-west­fälischen Hochschule beworben haben, wissen, ob sie im ersten Anlauf einen Studienplatz erhalten haben. Stichtag ist der 5. August 2012.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung, die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW und die Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen NRW teilen mit:

Alle 30 nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen haben sich auf einen gemeinsamen Zeitplan für die örtliche Vergabe von Studienplätzen verständigt. Das neue Verfahren startet sofort und betrifft bereits das Einschreibeverfahren für das Wintersemester 2012/13. Herzstück der Verabredung ist ein einheitlicher Stichtag bis zu dem alle Studieninteressierten, die sich an einer nordrhein-west­fälischen Hochschule beworben haben, wissen, ob sie im ersten Anlauf einen Studienplatz erhalten haben. Stichtag ist der 5. August 2012. „Das koordinierte Verfahren der Hochschulen ist gerade mit Blick auf die steigende Studiennachfrage zum doppelten Abiturjahrgang eine deut­liche Verbesserung für alle Beteiligten. Ich danke den Universitäten und Fachhochschulen für ihre Bereitschaft zur Kooperation“, sagte Wissen­schaftsministerin Schulze.

Auslöser für das neue Verfahren war der Umstand, dass Studien­interessierte sich in der Regel an mehreren Hochschulen parallel um einen Studienplatz bewerben und bislang zu unterschiedlichen Zeiten benachrichtigt wurden. Das neue landeseinheitliche Verfahren stellt erstmalig sicher, dass Studieninteressierte sich sehr frühzeitig in Kennt­nis aller in Nordrhein-Westfalen bestehenden Zulassungsmöglichkeiten für einen Studienplatz entscheiden können. Dies soll zugleich zu einer Entlastung des Nachrückverfahrens an den Hochschulen führen.

„Wer sich bis zum 15. Juli um einen Studienplatz in NRW bewirbt, weiß bis zum 5. August, ob es im ersten Anlauf klappt. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten“, so Professor Sternberg, Vorsitzender der Landes­rektorenkonferenz der Fachhochschulen NRW. Frau Professor Gather, Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW: „Unterm Strich werden diese konkreten Maßnahmen eine spürbare Verbesserung der Vergabepraxis von Plätzen in Orts-NC-Studiengängen bringen. Davon profitieren die angehenden Studierenden und die Universitäten gleichermaßen.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

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