Hilfe für syrische Flüchtlinge verstärkt / NRW setzt Programm zur Aufnahme von Angehörigen fort – Minister Jäger: Solidarität ist ein Gebot der Menschlichkeit

28. Januar 2014
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NRW verstärkt seine Hilfe für syrische Flüchtlinge. Die Landesregierung hat einer Regelung des NRW-Innenministeriums zugestimmt, die es ermöglicht, weitere Aufenthaltserlaubnisse an schutzbedürftige Familienangehörige hier lebender Syrer zu erteilen. Die bislang vorgesehene Höchstgrenze von 1.000 Aufenthaltstiteln wird aufgehoben. „Angesichts der humanitären Katastrophe in Syrien entspricht es einem Gebot der Menschlichkeit, mehr Schutzsuchenden Zuflucht in Nordrhein-Westfalen zu gewähren“, betonte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

NRW verstärkt seine Hilfe für syrische Flüchtlinge. Die Landesregierung hat einer Regelung des NRW-Innenministeriums zugestimmt, die es ermöglicht, weitere Aufenthaltserlaubnisse an schutzbedürftige Familienangehörige hier lebender Syrer zu erteilen. Die bislang vorgesehene Höchstgrenze von 1.000 Aufenthaltstiteln wird aufgehoben. „Angesichts der humanitären Katastrophe in Syrien entspricht es einem Gebot der Menschlichkeit, mehr Schutzsuchenden Zuflucht in Nordrhein-Westfalen zu gewähren“, betonte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Eine gute Nachricht für die rund 5.800 Flüchtlinge, die bereits auf der vom Ministerium eingerichteten Kontaktliste registriert sind: „Auch diese Fälle werden wir prüfen und allen, die die Aufnahmekriterien erfüllen, die Einreise ermöglichen“, erklärte der Minister.

Rund 740 Flüchtlinge, die im NRW-Programm bisher nicht berücksichtigt werden konnten, sollen die Chance erhalten, über das Bundesprogramm Aufnahme in NRW zu finden. Das den Ländern beim bundesweiten Aufnahmeprogramm jetzt eingeräumte Vorschlagsrecht wird NRW nutzen, um vorrangig Personen zu benennen, deren Angehörige den für das Landesprogramm notwendigen Unterhaltsnachweis nicht führen konnten. „Wir wollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Flüchtlingen den Nachzug zu ihren hier lebenden Angehörigen zu ermöglichen“, erläuterte Jäger.

Im Dezember hatten sich die Innenminister von Bund und Ländern darauf verständigt, die bundesweite Aufnahme von 5.000 auf 10.000 syrische Flüchtlinge zu verdoppeln. Rund 2.100 Schutzsuchende finden auf diese Weise Zuflucht in NRW, rund 500 von ihnen sind bereits in NRW angekommen. Auch auf Initiative von NRW hatte der Bund sich bereit erklärt, bei der Aufnahme das Kriterium verwandtschaftlicher Beziehungen verstärkt zu berücksichtigen.

Das Ende September gestartete und jetzt fortgesetzte NRW-Programm erlaubt es, Aufenthaltserlaubnisse an syrische, in Einzelfällen auch staatenlose Flüchtlinge aus Syrien zu erteilen, die die Einreise zu ihren in NRW lebenden Verwandten beantragen. Voraussetzung ist, dass sich die Aufnehmenden vor der Einreise ihrer Angehörigen verpflichten, für deren Unterbringung und Lebensunterhaltskosten aufzukommen. Krankenkosten sind ausgenommen. Auf Grundlage des NRW-Aufnah-meprogramms erteilten die Ausländerbehörden bisher in mehr als 650 Fällen grünes Licht für die Einreise. In mehr als 180 Fällen wurden die erforderlichen Visa ausgestellt, 35 Syrer konnten bisher von ihren Angehörigen in Empfang genommen werden.

„Noch in diesem Frühjahr werden die Innenminister die Situation der Flüchtlinge erneut überprüfen“, erklärte Jäger, der in diesem Jahr den IMK-Vorsitz innehat. „Das Leid der Menschen ist unvorstellbar. Hier ist Europa gefordert. Statt sich hinter Stacheldraht zu verschanzen, brau¬chen wir ein gesamteuropäisches Aufnahmeprogramm, das den Men¬schen schnell und wirksam hilft. Gemeinsam mit meinen Kollegen werde ich mich weiterhin für ein solches Hilfsprogramm einsetzen“, erklärte der NRW-Innenminister.

Näheres zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge und organisatorische Hinweise zum Verfahren finden Sie im Internet unter http://www.mik.nrw.de.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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