Happy-End für gleichgeschlechtliche Lebenspartner / Minister Walter-Borjans: Karlsruhe überführt die Bundesregierung der doppelten Täuschung

6. Juni 2013
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Karlsruher Richterspruch ist für die Bundesregierung eine doppelte Watsche. Er beendet nicht nur das unwürdige Spiel von Schwarz-Gelb in Berlin gegen eine konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch im Steuerrecht. Er macht zugleich auch Schluss mit der bewussten Täuschung des urkonservativen Wählerpotentials, dem wider besseres Wissen vorgegaukelt wurde, man könne die Gleichstellung verhindern. Man kann auch sagen: Karlsruhe beendet die versuchte Spaltung der Gesellschaft durch CDU/CSU und FDP aus rein wahltaktischen Gründen - zumindest in diesem Punkt.“ Nordrhein-Westfalen befürwortet die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und hat bereits im Jahre 2010 nach dem Regierungswechsel dafür gesorgt, dass im Besoldungs- und Versorgungsrecht eine rückwirkende Gleichstellung erfolgt.

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Das Finanzministerium teilt mit:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Karlsruher Richterspruch ist für die Bundesregierung eine doppelte Watsche. Er beendet nicht nur das unwürdige Spiel von Schwarz-Gelb in Berlin gegen eine konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch im Steuerrecht. Er macht zugleich auch Schluss mit der bewussten Täuschung des urkonservativen Wählerpotentials, dem wider besseres Wissen vorgegaukelt wurde, man könne die Gleichstellung verhindern. Man kann auch sagen: Karlsruhe beendet die versuchte Spaltung der Gesellschaft durch CDU/CSU und FDP aus rein wahltaktischen Gründen - zumindest in diesem Punkt.“

Nordrhein-Westfalen befürwortet die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und hat bereits im Jahre 2010 nach dem Regierungswechsel dafür gesorgt, dass im Besoldungs- und Versorgungsrecht eine rückwirkende Gleichstellung erfolgt. Um auch die steuerrechtliche Gleichstellung voranzubringen, hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans das Thema auch im Bundesrat forciert. Mitte Januar 2013 wurde der im Vermittlungsausschuss erarbeitete Kompromiss zu einem Jahressteuergesetz 2013, der dann die steuerliche Gleichstellung enthielt, vom Bundestag abgelehnt. Am 1. März 2013 hat der Bundesrat mit seiner rot-grünen Mehrheit beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Richterspruch war mehr als absehbar. Das ist einen Tag nach dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat besonders ärgerlich. Gestern konnte erst mit sechsmonatiger Verzögerung der Weg frei gemacht werden für die Schließung von Steuerschlupflöchern, weil CDU, CSU und FDP den im vergangenen Dezember erzielten Kompromiss einzig und allein an der jetzt in Karlsruhe entschiedenen Gleichstellungsfrage scheitern ließen.

So, wie die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung erst zum Jagen getragen werden musste und jetzt so tut, als sei das schon immer ihr höchstes Streben gewesen, so ist jetzt schon vorhersagbar, dass sie sich ab jetzt als oberste Verfechterin der steuerlichen Gleichstellung feiern lassen wird. Ein weiteres Kapitel Absurdistan in Berlin.“

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