Gut informiert, richtig platziert - die vorausgefüllte Steuererklärung / Bürgerinnen und Bürger können Hilfe bei der elektronischen Steuererklärung ab sofort nutzen

4. März 2014
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Ab sofort wird das Ausfüllen der Steuererklärung für die Bürgerinnen und Bürger einfacher. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung wird nun eine kostenlose Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt, denn man kann die der Steuerverwaltung übermittelten Daten von Arbeitgebern oder Versicherungen zur eigenen Person abrufen.

Finanzen
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Finanzministerium teilt mit:

Ab sofort wird das Ausfüllen der Steuererklärung für die Bürgerinnen und Bürger einfacher.

Mit der vorausgefüllten Steuererklärung wird nun eine kostenlose Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt, denn man kann die der Steuerverwaltung übermittelten Daten von Arbeitgebern oder Versicherungen zur eigenen Person abrufen.

Steuererklärungen schnell und möglichst einfach an das Finanzamt zu senden sind die Ziele der elektronischen Steuererklärung „ELSTER“. Der Zeitaufwand wird nun noch geringer: Neben Name, Adresse und Religionszugehörigkeit werden auch die Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte, Bescheinigungen über Rentenleistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zum Abruf bereitgestellt. Bürgerinnen und Bürger  können Eingabefehler vermeiden, indem sie die abgerufenen Daten einfach in die Einkommensteuererklärung übernehmen.

Voraussetzung hierfür ist die einmalige Registrierung am ElsterOnline-Portal mit der steuerlichen Identifikationsnummer (steuerliche ID) sowie die Anmeldung zum Belegabruf. Die steuerliche ID findet sich unter anderem auf dem letzten Steuerbescheid.

Nach wie vor ist es aber auch möglich, die Steuererklärung auf Papiervordrucken einzureichen. Die Vordrucke stehen auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare) zum Download bereit und können weiterhin auch im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden.

In begründeten Ausnahmefällen - zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen - können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.elster.de/Belegabruf sowie unter www.fm.nrw.de.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.

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