Grundlagen der Förderung

4. Juli 2013
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Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen KJFP NRW 2013 - 2017. Nach Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2013. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet das Land, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen. Dabei sollen die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene beschrieben sowie Näheres zur Förderung ausgeführt werden. Mit diesem Kinder- und Jugendförderplan kommt das Land dieser Verpflichtung nach.

Fit für die Zukunft - Gemeinsam Bildung erleben
Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen KJFP NRW 2013 - 2017. Nach Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2013.

Diesem Kinder- und Jugendförderplan liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Bildung an Lernorten außerhalb von Schule an Bedeutung gewinnt. Diese  werden wichtiger für das Erlernen und Einüben der Kompetenzen, die zukünftig wesentliche Voraussetzungen für die Integration in Arbeit und Gesellschaft sind. Soziale, interkulturelle und Genderkompetenzen, kulturelle und politische Bildung, Medienkompetenzen und die Befähigung zur Teilhabe an und Gestaltung der Gesellschaft sowie der Gedanke der Inklusion sind wesentliche Elemente, die zur Lebensbildung und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beitragen. Sie bilden die Grundlage für unsere demokratische Gesellschaft und deren Weiterentwicklung. Dieser Kinder- und Jugendförderplan will dazu beitragen, dass alle Kinder und Jugendliche gleiche Chancen erhalten und Benachteiligungen und Risiken präventiv begegnet werden.

Es ist die Aufgabe der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit, diese Lernorte der Lebensbildung zu schaffen und attraktiv sowie sachgerecht auszustatten. Das Land hat nach § 82 des Sozialgesetzbuches Teil VIII (SGB VIII) die Aufgabe, die Tätigkeit der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Dementsprechend sind Vielfalt und Pluralität zentrale Grundprinzipien der Landesförderung. Der Kinder- und Jugendförderplan ist das Instrument des Landes zur Erfüllung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit. Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist eine Aufgabe von Kommunen und Land. Die Landesförderung bezieht sich dabei zum einen auf die Förderung landesweiter Träger und Zusammenschlüsse, sowie zum anderen auf die Unterstützung lokal bezogener Projekte und Ansätze.

Mit dem Kinder- und Jugendförderplan sollen folgende Zielstellungen erreicht werden:

Erstens: Die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit wird mit den hierfür vorgesehenen Fördermitteln gesichert. Das Land trägt damit dazu bei, dass in der Breite der Handlungsfelder der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes fachpolitische Weiterentwicklungen erfolgen und umgesetzt werden können.
  
Zweitens: Das Land setzt insbesondere in den Bereichen Schwerpunkte, die von besonderer Bedeutung für ein gelingendes Aufwachsen junger Menschen sind:

  • Prävention von Benachteiligungslagen und Risiken des Aufwachsens,
  • Förderung der kulturellen Bildung junger Menschen,
  • Unterstützung sozial benachteiligter Jugendlicher,
  • Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,
  • Förderung der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund,
  • Ausbau der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schulen und anderen Bildungsträgern,
  • Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen,
  • Förderung von Jugendlichen mit Behinderungen.

Drittens: Das Land profiliert die Kinder- und Jugendarbeit wieder als ein Politikfeld, das einen eigenständigen Beitrag für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen leistet sowie zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft beiträgt. Dies wird erreicht mit den formulierten Schwerpunktsetzungen und mit der Bereitstellung von jährlich 100.225.700 € für den Kinder- und Jugendförderplan bis zum Jahr 2017.

Index

Kinder- und Jugendförderplan  

Zielgruppen   

Ziele der Förderung  

Förderbereiche   

Grundsätze der Förderung    

Ansatz 2013

Anlage zum Entwurf der Landesregierung:

Förderbereiche und Positionen  

KJFP NRW 2013 - 2017

Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download.