Gesucht: Nordrhein-westfälische Orte mit außergewöhnlichem universellen Wert – Landesregierung startet Verfahren zur Fortschreibung der Tentativliste für zukünftige UNESCO-Welterbestätten

12. Dezember 2019
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Fünf UNESCO-Welterbestätten gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen, der niedergermanische Limes soll sechstes Welterbe werden. Weitere Welterbestätte könnten folgen.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Fünf UNESCO-Welterbestätten gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen, der niedergermanische Limes soll sechstes Welterbe werden. Weitere Welterbestätte könnten folgen.
 
Dazu startet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung am 12. Dezember 2019 ein Interessenbekundungsverfahren. Zuvor hatte die Kulturministerkonferenz entschieden, dass die deutsche Tentativliste für zukünftige UNESCO-Welterbestätten fortgeschrieben werden soll. Pro Bundesland können zwei Bewerbungen für die Aufnahme in die bundesdeutsche Tentativliste eingereicht werden. Hinzu treten die Vorschläge, die 2013/2014 zur weiteren Erforschung zurückgestellt wurden.
 
„Mit dem Aachener Dom, den Schlössern Augustusburg und Falkenlust in Brühl, dem Kölner Dom, der Zeche Zollverein in Essen sowie dem Karolingischem Westwerk und der Civitas Corvey in Höxter verfügt Nordrhein-Westfalen bereits über fünf kulturelle Giganten. Im nächsten Jahr wird zudem der Niedergermanische Limes der UNESCO als sechstes Weltkulturerbe vorgeschlagen. Um weitere bauliche Zeugnisse der Geschichte zu finden, die als UNESCO-Weltkulturerbe infrage kommen könnten, starten wir ein Beteiligungsverfahren. Dies ermöglicht allen Interessierten, Vorschläge zu machen, die wir anschließend fachlich bewerten werden“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
 
Dabei müssen UNESCO-Welterbestätten einen sogenannten Außergewöhnlichen Universellen Wert haben. Eine Nominierung ist an strikte formelle Voraussetzungen geknüpft. Der Nachweis des erforderlichen Außergewöhnlichen Universellen Wertes stellt eine sehr hohe Hürde dar, die wissenschaftlich überzeugend dargelegt werden muss. Über die genauen Anforderungen wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die Kommunen in Kürze durch ein Schreiben informieren. Die Unteren Denkmalbehörden bei den Kommunen können dann Bewerber bezüglich einer möglichen Antragsstellung beraten. Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen ist der 31. August 2020.  
 
Hintergrund
Welterbestätten sind Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften. Ihnen gemeinsam ist ihr außergewöhnlicher universeller Wert, ihre Bedeutung nicht nur für nationale oder lokale Gemeinschaften, sondern für die gesamte Menschheit. Der Schutz und nachhaltige Erhalt dieser Stätten liegt deshalb in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft. Er wird durch die Anwendung des für die Kulturpolitik und den Naturschutz zentralen Instruments – der Welterbekonvention aus dem Jahr 1972 – sichergestellt.
 
Quelle: www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe
 
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