Gesetze und ihre Folgekosten für Unternehmen und Verwaltung

Minister Duin stellt Ergebnisse eines bundesweit einmaligen Pilotprojektes vor

30. Juli 2015
Das Foto zeigt eine Frau, die am Schreibtisch mit Taschenrechner und Formularen arbeitet.

Was kostet ein Gesetz? Diese Frage ist in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotvorhabens bundesweit erstmals umfassend beantwortet worden. Ermittelt wurden die Gesamtkosten, die durch eine EU-Verordnung in den Unternehmen und bei Landes- und Kommunalverwaltungen ausgelöst werden.

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Was kostet ein Gesetz? Diese Frage ist in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotvorhabens bundesweit erstmals umfassend beantwortet worden. Ermittelt wurden die Gesamtkosten, die durch eine EU-Verordnung in den Unternehmen und bei Landes- und Kommunalverwaltungen ausgelöst werden.
 
„Wir haben mit dem jetzt entwickelten Modell eine solide Grundlage, um die finanziellen Folgen von Gesetzen und Verordnungen im Vorfeld präzise einzugrenzen. Damit können wir rechtzeitig Verbesserungs- und Vereinfachungsvorschläge in die Gesetzgebung auf EU-, Bundes- und Landesebene einbringen und so unnötige Kosten für Unternehmen und Verwaltungen vermeiden“, erklärte Wirtschaftsminister Garrelt Duin.
 
Am Beispiel der Lebensmittelinformationsverordnung der EU von 2014 hat eine Forschungsgruppe der Bielefelder Fachhochschule des Mittelstands (FHM) die Kosten berechnet, die bei Einführung und der  Anwendung der Verordnung anfallen. Ergebnis: Für Handwerk (Fleischer und Bäcker), Lebensmittelhersteller, Gastronomen und Online-Händler entstehen

  • bei der Einführung Kosten von rund 360 Millionen Euro
  • jährlich Folgekosten in Höhe von rund 200 Millionen Euro
Für die Kommunen betragen die Einführungskosten einmalig rund 2,2 Millionen Euro, jährlich kommen noch einmal rund 2 Millionen Euro hinzu. 

Ziel des Pilotprojekts war es auch, Hinweise für eine schnelle und einfache Überprüfung von Gesetzesfolgen auf Länderebene zu entwickeln. Prof. Dr. Volker Wittberg, Leiter der Forschungsgruppe: „Wir haben ein Testlabor entwickelt, mit dem die Funktionsweise eines geplanten Gesetzes geprüft, verbessert und vereinfacht werden kann, bevor es auf den Markt kommt. Hier steht Nordrhein-Westfalen bisher bundesweit an der Spitze.“
 
Wirtschaftsminister Garrelt Duin hatte bereits zum Start der Untersuchung angekündigt, dass die präzise Betrachtung der Kostenfolgen eines Gesetzes in Zukunft fester Bestandteil der Clearingverfahren in Nordrhein-Westfalen wird: „Partner des Pilotprojekts war der Nationale Normenkontrollrat der Bundesregierung, der solche Daten auf den Ebenen der Länder und der Kommunen schon lange einfordert. Nun können wir den Parlamenten in Bund und Ländern gesicherte Daten zu den jeweiligen Regelungsvorhaben liefern und damit den parlamentarisch-politischen Abwägungsprozess unterstützen.“
 
Das Pilotprojekt der Bielefelder FHM wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums und der Clearingstelle Mittelstand NRW realisiert. Die Berechnungen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. 
 
Hintergrund FHM - Nationales Zentrum für Bürokratiekostenabbau:
Bei der privaten, staatlich anerkannten Fachhochschule des Mittelstands FHM in Bielefeld ist das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA) angesiedelt, das sich seit 2007 mit Forschungsfragen im Bereich der besseren Rechtsetzung sowie des Bürokratiekostenabbaus beschäftigt. Weitere Informationen unter: www.fh-mittelstand.de
 
Clearingstelle Mittelstand NRW: 
Die Clearingstelle Mittelstand hat den Auftrag, Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung auf ihre Mittelstandsverträglichkeit zu überprüfen und Verbesserungsvorschläge in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Dabei werden in Zukunft auch die Ergebnisse des Modellversuchs berücksichtigt, so die Leiterin der Clearingstelle Britta Brisch.
www.clearingstelle-mittelstand.de

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