Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Arbeitsminister Laumann und Wirtschaftsminister Pinkwart berichten gemeinsam mit der Generalzolldirektion über die landesweiten Aktionstage

17. Dezember 2020
Default Press-Release Image

Auch in Corona-Zeiten geht der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung weiter.

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Arbeit, Gesundheit und Soziales

Auch in Corona-Zeiten geht der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung weiter. Vom 23. bis 27. November haben die zweiten landesweiten Aktionstage stattgefunden. Rund 260 Einsatzkräfte waren an den Kontrollen beteiligt, die dieses Jahr dem Wach- und Sicherheitsgewerbe galten: Mit dabei waren Zollbeamte, Arbeitszeitkontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung, Bedienstete der Kommunen sowie anderer Behörden. Nun liegen die ersten Ergebnisse vor.
 
Die gemischten Kontrollteams überprüften landesweit insgesamt rund 200 Objekte, an denen Sicherheits- und Wachpersonal eingesetzt wurde. In diesem Rahmen wurden Prüfungen bei rund 1.300 Beschäftigten vorgenommen.
 
Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte insbesondere die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (unter anderem: Einhaltung der maximalen täglichen Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten). Nach ersten Erkenntnissen ergaben sich aus den Überprüfungen vor Ort die meisten Arbeitszeit-Mängel im Bereich der Pausen und bei der Arbeitszeitdokumentation. Besonders auffällig war die hohe Mängelanzahl beim sogenannten Arbeitsschutzsystem. Besonders in kleineren Unternehmen häuften sich Mängel bei Gefährdungsbeurteilungen sowie bei der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung.
 
Die Bediensteten der Kommunen stellten rund 70 bewachungsrechtliche Verstöße fest: Ein großer Teil von Wachpersonen hat gegen die Mitführungspflicht des Dienstausweises verstoßen. Ein kleiner Anteil wurde zudem unzulässiger Weise als Wachperson beschäftigt.
 
Die Prüfungen des Zolls (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) ergaben in 50 Fällen Hinweise auf Verstöße hinsichtlich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, die noch weiterer Aufklärung bedürfen. Bereits vor Ort leiteten die Einsatzkräfte des Zolls in fünf Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen, fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen sowie Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht und die Pflicht zur Mitführung von Ausweispapieren ein.
 
„Ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist die Zusammenarbeit“, so der Vizepräsident der Generalzolldirektion Hans-Josef Haas zu der Aktionswoche. „Diese Erkenntnis haben wir nicht nur in Nordrhein-Westfalen gewonnen, sondern auch in anderen Bundesländern. Deshalb werden wir die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligten Partnern weiter vertiefen.“
 
Die gute Nachricht in Coronazeiten: Bei der Überprüfung der Hygieneregeln wurden nur sehr kleine Mängel festgestellt: Zu diesem positiven Ergebnis hat wahrscheinlich auch beigetragen, dass die Kunden der Wachdienste, zum Beispiel Kaufhäuser, auf die Einhaltung ihres Hygienekonzeptes geachtet haben oder Kunden durch ein gutes Hygienekonzept gewonnen werden konnten.
 
„Wer Arbeitsschutzvorschriften nicht einhält, setzt die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten oder auch von Dritten aufs Spiel. Das gilt gerade für das Wach- und Sicherheitsgewerbe, wo 12-Stunden-Dienste keine Seltenheit sind. Und deshalb muss hier genauer hingeschaut werden! Die Notwendigkeit der Aufzeichnungspflicht ab der 1. Stunde wurde auch hier wieder einmal deutlich - wie bereits in der Fleischindustrie,“ so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Leidtragende bei Umgehung von Arbeitsschutzvorschriften seien dabei sowohl die Beschäftigten als auch die gesetzeskonform handelnden Arbeitgeber.
 
Auch Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart äußerte sich positiv zu den gemeinsamen Aktionstagen: „Die Aktionstage haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit aller Behörden ein wichtiger Meilenstein für faire Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung sozialer Standards ist. Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass die organisierte Kriminalität wirksam bekämpft und die große Zahl der redlich agierenden Unternehmen nicht benachteiligt wird. Das können wir nur schaffen, indem wir weiterhin Hand in Hand arbeiten. Hierfür nutzen wir auch die Chancen, die die Digitalisierung mit sich bringt. Mein Anspruch als Wirtschafts- und Digitalminister ist es, die Kommunen bestmöglich in ihrer Arbeit zu unterstützen. Ein Baustein hierfür ist die Errichtung der Zentralen Datenbank für die kommunale Schwarzarbeitsbekämpfung NRW, die für eine bessere Vernetzung der Behörden untereinander sorgen wird. Sie wird ihre Arbeit im kommenden Jahr aufnehmen.“
 
Die Auswertung der Geschäftsunterlagen sowie der Arbeitszeit-Dokumente ist sehr aufwendig und benötigt für eine abschließende Bewertung noch etwas Zeit. Die endgültigen Ergebnisse der Aktionstage werden daher voraussichtlich erst im Februar vorliegen. Zu Ergebnissen in den einzelnen Regionen geben gerne die Pressestellen der Bezirksregierungen Auskunft.
 
Hintergrund:
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sowie der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans-Josef Haas, haben 2018 in Münster jährliche gemeinsame Aktionstage zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vereinbart. Ziel ist die vernetzte Zusammenarbeit der Behörden zu stärken. Oktober 2019 fanden die ersten gemeinsamen Aktionstage im Baugewerbe statt.
 
 

Kontakt

Pressekontakt

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-204
E-Mail: presse [at] mwide.nrw.de

Bürgeranfragen

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de