Geflügelpest: Landwirtschaftsministerium hebt Aufstallungspflicht für Hausgeflügel auf

Ministerin Ursula Heinen-Esser: Die Zahl der infizierten Wildvögel ist erfreulicherweise stark rückläufig, für eine vollständige Entwarnung ist es noch zu früh

18. Mai 2021
Durch die Masche eines Zaunes sieht an einen Hahn mit rotem Kamm und braunem Gefieder

Das Landwirtschaftsministerium hebt die im April angeordnete Aufstallungspflicht für Hausgeflügel auf. Für die Geflügelhalter in den betroffenen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster bedeutet dies, dass sie seit Montag (17. Mai 2021) ihre Tiere wieder draußen halten dürfen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Landwirtschaftsministerium hebt die im April angeordnete Aufstallungspflicht für Hausgeflügel auf. Für die Geflügelhalter in den betroffenen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster bedeutet dies, dass sie seit Montag (17. Mai 2021) ihre Tiere wieder draußen halten dürfen. „Auch wenn die Zahl der mit der Wildvogelpest infizierten Tiere erfreulicherweise weiterhin stark rückläufig ist, ist es für eine vollständige Entwarnung noch zu früh“, sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser und betonte: „Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Hausgeflügelbestände sind weiterhin zwingend zu beachten. Bei der Freilandhaltung von Geflügel ist sicherzustellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- oder Wasserquellen des Hausgeflügels bekommen können, um Kontakte zu Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern.“
 
Seit dem 15. April 2021 ist in den nordrhein-westfälischen Hausgeflügelhaltungen kein Fall von Geflügelgrippe mehr aufgetreten. Auch bei Wildvögeln in Nordrhein-Westfalen wird das Virus nur noch sporadisch nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in seiner Risikoeinschätzung vom 26. April 2021 das Risiko der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen ebenso wie die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig herabgestuft. Gründe sind steigende Außentemperaturen und der fortgesetzte Rückzug von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete. Die Aufstallungsanordnung galt nach einem Erstausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Kreis Gütersloh ab dem 2. März 2021 zunächst für den Regierungsbezirk Detmold. Aufgrund weiterer Ausbrüche im westfälischen Raum wurde am 25. März 2021 auch in den Regierungsbezirken Münster und Arnsberg die Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet. Seit dem 3. März war die Geflügelpest in insgesamt 13 nordrhein-westfälischen Betrieben ausgebrochen. Zusätzlich wurde das Virus seit November 2020 bei 29 Wildtieren nachgewiesen. Mitte April 2021 sind im Kreis Coesfeld und Anfang Mai 2021 im Kreis Wesel noch vereinzelte Fälle unter Wildvögeln aufgetreten.
 
Bürgerinnen und Bürger sind daher weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.
 

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