Gartenbepflanzung ist Streitfaktor Nr. 1 in der Gartensaison / Experten geben wieder Tipps bei Nachbarschaftskonflikten

30. April 2013
Default Press-Release Image

Darf der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze Birken oder Pappeln anpflanzen? Was kann ich tun, wenn die Bäume des Nachbarn zu viel Schatten werfen? Darf ich störende Sträucher oder Hecken am Gartenzaun einfach beschneiden? Wann greift das Abschneide- und Selbsthilferecht? In der Gartensaison sorgt die Gartenbepflanzung häufig für Ärger zwischen Nachbarn. Denn, wenn Bäume oder Hecken über den Gartenzaun ragen, die Sicht versperren und zu viel Schatten werfen, führt das schnell zu langwierigen Konflikten mit den Nachbarn. Am kommenden Donnerstag, den 2. Mai 2013, geht es beim RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ von NRWdirekt und Justizministerium um die Konflikte „am Gartenzaun“. In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr beantworten die Schiedsexperten alle Bürgerfragen – telefonisch unter 0211/837-1915.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Darf der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze Birken oder Pappeln anpflanzen? Was kann ich tun, wenn die Bäume des Nachbarn zu viel Schatten werfen? Darf ich störende Sträucher oder Hecken am Gartenzaun einfach beschneiden? Wann greift das Abschneide- und Selbsthilferecht?
In der Gartensaison sorgt die Gartenbepflanzung häufig für Ärger zwischen Nachbarn. Denn, wenn Bäume oder Hecken über den Gartenzaun ragen, die Sicht versperren und zu viel Schatten werfen, führt das schnell zu langwierigen Konflikten mit den Nachbarn.

Am kommenden Donnerstag, den 2. Mai 2013, geht es beim RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ von NRWdirekt und Justizministerium um die Konflikte „am Gartenzaun“. In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr beantworten die Schiedsexperten alle Bürgerfragen – telefonisch unter 0211/837-1915.

Eine individuelle Rechtsberatung darf natürlich nicht gegeben werden. Als Experten stehen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen zu Verfügung.

Hinweis zum Anrufverhalten:

Seit dem 10. Dezember 2012 hat das ServiceCenter der Landesregierung „Nordrhein-Westfalen direkt“ eine neue Telefonnummer und ist dann unter der 0211/837-1001 über Festnetz zu erreichen.

Die bisherige gebührenpflichtige Rufnummer 01803/100110 wird nicht komplett abgeschaltet, sondern hat eine kostenfreie Bandansage mit dem Hinweis auf die neue Erreichbarkeit von „Nordrhein-Westfalen direkt“.

Pressekontakt:
Detlef Feige (Justizministerium) Telefon: 0211/8792-255

Kontakt

Pressekontakt

Justiz

Telefon: 0211 8792-255
E-Mail: pressestelle [at] jm.nrw.de

Bürgeranfragen

Justiz

Telefon: 0211 8792-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de