Förderbereiche

5. Juli 2013
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Fit für die Zukunft - Gemeinsam Bildung erleben. Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen KJFP NRW 2013 - 2017. Nach Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2013. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet das Land, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen. Dabei sollen die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene beschrieben sowie Näheres zur Förderung ausgeführt werden. Mit diesem Kinder- und Jugendförderplan kommt das Land dieser Verpflichtung nach.

Um die genannten Ziele zu erreichen und die hierzu notwendigen Aufgaben zu erfüllen, umfasst der Kinder- und Jugendförderplan (2013 - 2017) die nachstehenden Förderbereiche. 
  
Förderbereich I: Förderung der Kinder- und Jugendarbeit / internationale Jugendarbeit - Kommunale und regionale Angebote sichern und qualifizieren     

Förderbereich II: Kulturelle Jugendbildung / Medienkompetenz - Medien- und Kulturland NRW  

Förderbereich III: Chancengleichheit / Integration / Inklusion - Toleranz und Vielfalt fördern    

Förderbereich IV: Prävention gesellschaftlicher und individueller Risiken - Junge Menschen stärken - Gewalt vermeiden  

Förderbereich V: Mädchen- und Jungenarbeit / Gender Mainstreaming - Mädchen und Jungen: Gleiche Rechte, gleiche Chancen   

Förderbereich VI: Jugendfreiwilligendienste - Chance für Engagement und Bildung      

Förderbereich VII: Besondere Maßnahmen und Projekte zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen      

Förderbereich VIII: Wissenschaftliche Arbeiten im Forschungsfeld - Kinder und Jugendhilfe    

Förderbereich IX: Investitionen     

Förderbereich X: Sonderurlaubsgesetz   
 
 

Index

Kinder- und Jugendförderplan  

Grundlagen der Förderung   

Zielgruppen   

Ziele der Förderung  

Grundsätze der Förderung    

Ansatz 2013

Anlage zum Entwurf der Landesregierung:

Förderbereiche und Positionen

Förderbereich I: Förderung der Kinder- und Jugendarbeit / internationale Jugendarbeit - Kommunale und regionale Angebote sichern und qualifizieren

Eine gute und gelingende Kinder- und Jugendarbeit setzt an den Bedürfnissen junger Menschen an. Sie braucht Träger, die aufgrund ihrer Nähe zu Kindern und Jugendlichen dazu in der Lage sind, die Kinder- und Jugendarbeit weiterzuentwickeln. Dabei bilden die Offene Kinder- und Jugendarbeit als stärker örtlich bezogenes Angebot und die verbandliche Jugendarbeit als stärker an Interessen und Werten orientiertes Angebot die tragenden Säulen der Kinder- und Jugendarbeit. Denn Selbstorganisation, Interessenvertretung, konkretes Mitgestalten und die Unterstützung bei Alltagsfragen sind Bestandteile der Kinder- und Jugendarbeit der Verbände und der offenen Einrichtungen. Sie tragen damit wesentlich zur Bildung und Entwicklung junger Menschen bei.

Zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt das Land offene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendverbandsarbeit durch die Gewährung fachbezogener Pauschalen. Zur Verbesserung des Angebots für besondere Zielgruppen und bei besonderen sozialen Problemlagen können bestehende oder neue Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zusätzlich gefördert werden. Dabei sollen Angebote für LSBTTI Jugendliche berücksichtigt werden. Das Land erwartet von den Trägern, dass diese die Jugendarbeit im Sinne der Zielsetzungen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes sowie den Zielen dieses Kinder- und Jugendförderplans weiterentwickelt und dabei insbesondere die Aspekte Bildungsförderung, Prävention und Partizipation junger Menschen beachten.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit für die Bildung und das Aufwachsen junger Menschen liegt ein wesentlicher Schwerpunkt in der verbesserten Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Bildung - insbesondere den Schulen (Etablierung kommunaler Bildungslandschaften). Das Land erwartet von den Trägern, dass sie sich aktiv in die Gestaltung kommunaler Bildungsnetzwerke einbringen bzw. einen Beitrag zu deren Entwicklung leisten. Daher werden gezielt Mittel zum Ausbau dieser Kooperation vor Ort bereitgestellt.

Zudem stellt die Globalisierung neue Anforderungen an junge Menschen. Daher werden gezielt Mittel für die internationale Jugendarbeit und für Nachhaltigkeitsprojekte bereitgestellt. Das Land erwartet von den Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, dass diese insbesondere solche jungen Menschen an internationale Projekte heranführen, die sonst kaum Möglichkeiten der Beteiligung haben, damit auch sie entsprechende Erfahrungen sammeln können.
  
Pos. 1.1 Förderung der Kinder und Jugendarbeit, insb. Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Ring politischer Jugend 
51.260.000 €

Pos. 1.2 Projektförderung, insb. Initiativgruppenarbeit, Kommunale Bildungslandschaften, Internationale Jugendarbeit, Partizipation 
7.630.000 €

Summe:  58.890.000 €
  
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Förderbereich II: Kulturelle Jugendbildung / Medienkompetenz - Medien- und Kulturland NRW

Kulturelle Kompetenzen und die Fähigkeit, mit Medien kritisch und kreativ umgehen zu können, gehören zu den Schlüsselkompetenzen. Die kulturelle Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, indem sie Selbstreflexion und Selbstinszenierung fördert. Sie fördert das ästhetische Empfinden, die kulturelle Eigeninitiative und das soziale Verhalten. Sie schafft damit bei jungen Menschen auch die Voraussetzungen, kreativ und engagiert an der Berufswelt und dem gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Freizeit, Beruf und Meinungsbildung sind heute stark mit der Nutzung von Medien verbunden. Die Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen hilft diesen, Medien praktisch zu nutzen, kreativ anzuwenden und Medieninhalte kritisch im Hinblick auf ihre Aussagen und Wirkungen zu bewerten. Ohne Medienkompetenz ist gesellschaftliche Teilhabe und beruflicher Erfolg kaum mehr denkbar.

Zur Förderung der kulturellen Bildung und der Medienkompetenz werden Träger unterstützt, die in der kulturellen Jugendbildung und Medienarbeit aktiv sind. Das Land erwartet von diesen Trägern, dass sie Angebote für Kinder und Jugendliche bereit stellen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit für die Aufgaben der Vermittlung kultureller Bildung und Medienbildung qualifizieren. Dabei soll das gesamte Spektrum der kulturellen Arbeit und der Mediensparten Gegenstand der Aktivitäten sein.

Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung von Kultur und Medien für die Bildung setzt das Land hier einen Schwerpunkt bei der Förderung von Projekten. Mit dem Projektbereich "Jugendkulturland NRW" soll eine neue Entwicklungsdynamik in der kulturellen Bildung initiiert werden, die u.a. auch diejenigen jungen Menschen in den Blick nimmt, die bislang nicht im Zentrum der Jugendkulturarbeit stehen. Insbesondere sollen sozial benachteiligten jungen Menschen verbessert Wege in die kulturelle Bildung geöffnet werden. Mit dem Projektbereich "Fit für die mediale Zukunft" soll es gelingen, die Vermittlung von Medienkompetenz stärker im Gesamtprofil der Angebote der Jugendarbeit zu verankern.
  
Pos. 2.1 Einrichtungen und Angebote der kulturellen Bildung und der Medienpädagogik 
4.065.000 €

Pos. 2.2 Projektförderung, insb. Jugendkulturland NRW, Fit für die mediale Zukunft 
2.770.000 €

Summe:  6.835.000 €
  
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Förderbereich III: Chancengleichheit / Integration / Inklusion - Toleranz und Vielfalt fördern

Nordrhein-Westfalen ist ein Land, das seiner nachwachsenden Generation vielfältige Möglichkeiten der gesellschaftlichen und beruflichen Integration bietet. Allerdings sind die Chancen von jungen Menschen ungleich verteilt. Noch immer wirkt sich die soziale Herkunft stark auf die Möglichkeiten zur Bildung, zur Teilhabe und auf den späteren beruflichen Erfolg aus. Das Land will auf dem Weg in die Zukunft alle jungen Menschen mitnehmen. Die erfolgreiche Zukunft dieses Landes hängt von einer gut qualifizierten und gebildeten jungen Generation ab.

Aus diesem Grund ist es eines der wichtigsten Ziele, die sich u.a. aus sozialer Benachteiligung ergebenden schlechteren Chancen durch Qualifizierung, Bildung und präventive Hilfen auszugleichen. Dazu gehören auch entsprechende Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Die Träger der Jugendsozialarbeit haben die Aufgabe, solche passgenau auf die Bedürfnisse benachteiligter junger Menschen zugeschnittene Bildungsangebote und präventive Ansätze der Förderung zu entwickeln und anzubieten. Da die Herausforderungen in diesem Bereich in den letzten Jahren weiter gewachsen sind und auch noch weiter wachsen werden, ist es erforderlich, die Jugendsozialarbeit insbesondere an der Nahtstelle zu Schule und Arbeitsmarkt konzeptionell weiterzuentwickeln und auszubauen. Das Land knüpft an die Förderung die Erwartung, dass die Träger an der Entwicklung und Umsetzung eines verbesserten Übergangssystems mitwirken.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund und der Inklusion junger Menschen mit Behinderung setzt das Land hier zwei Förderschwerpunkte:

Mit dem Förderbereich "Integration als Chance" sollen zielgerichtet Angebote für junge Menschen mit Migrationshintergrund gefördert werden, die nachhaltig zur besseren gesellschaftlichen und beruflichen Integration führen und die das interkulturelle Verständnis in unserer Gesellschaft fördern. Dies  kann insbesondere über eine bessere Beteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden.

Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006 bietet der Förderschwerpunkt "Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen" den Trägern der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes die Möglichkeit, ihre Angebote gezielt auch für junge Menschen mit Behinderungen zu öffnen. Das Land knüpft an diesen Schwerpunkt die Erwartung, dass über solche Projekte die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit für die Belange junger Menschen mit Behinderung und deren Beteiligung gelingt.

Schließlich widmet das Land dem Aufwachsen junger Menschen und ihrer Persönlichkeits- und Identitätsentwicklung besondere Aufmerksamkeit. Durch soziale Teilhabe soll Chancengleichheit realisiert sowie Toleranz und Vielfalt, etwa in Bezug auf die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität gelebt und selbstverständlich werden.
  
Pos. 3.1 Förderung insb. der Jugendsozialarbeit 
13.960.000 €

Pos. 3.2 Projektförderung, insb. Integration als Chance, Teilhabe junger Menschen mit Behinderung 
3.500.000 €

Summe:  17.460.000 €
   
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Förderbereich IV: Prävention gesellschaftlicher und individueller Risiken - Junge Menschen stärken – Gewalt vermeiden

Heute aufzuwachsen ist für Kinder und Jugendliche in NRW mit vielen Chancen und in den meisten Fällen auch mit einer guten sozialen Absicherung verbunden. Aber es gibt auch Risiken, die den Prozess des Aufwachsens und der Persönlichkeitsbildung gefährden. Gewalt als Opfer zu erfahren, in prekären Familienverhältnissen aufzuwachsen, exzessiver Alkoholkonsum, der Konsum von Tabak, Suchtprobleme, die Nutzung nicht altersadäquater Medien sowie die Jugendkriminalität sind nur einige der Problemlagen von jungen Menschen, die ein gelingendes Aufwachsen beeinträchtigen können.

Es ist daher ein wichtiges Ziel der Politik des Landes, solchen Risiken mit präventiven Ansätzen entgegenzuwirken und dort, wo Risiken bereits zu Gefährdungen geworden sind, Hilfe anzubieten. Dies dient auch dem Ziel, die gesellschaftlichen Folgekosten nicht gelingender gesellschaftlicher Integration möglichst weitgehend zu reduzieren. Gefördert werden u.a. Träger, die Angebote für straffällig gewordene Jugendliche anbieten und Angebote im Bereich der Fußball-Fan-Arbeit, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Prävention sexualisierter Gewalt.

Junge Menschen sind eine wichtige Zielgruppe für extremistische Agitation. Daher ist es wichtig, sie über antidemokratische und extremistische Denkweisen aufzuklären. Durch präventive Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes soll extremistischen Tendenzen entgegengewirkt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Junge Menschen sollen in ihrer Persönlichkeit und demokratischen Grundeinstellung gestärkt werden.
   
Pos. 4.1 Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Kinder- und Jugendschutzes, insb. AJS, Brücke- und Fußball-Fan-Projekte 
2.512.000 €

Pos. 4.2 Projektförderung: Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendschutz 
1.753.000 €

Summe:  4.265.000 €
 
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Förderbereich V: Mädchen- und Jungenarbeit / Gender Mainstreaming - Mädchen und Jungen: Gleiche Rechte, gleiche Chancen

Jungen und Mädchen sind nicht gleich. Sie haben unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Ihnen gleiche Chancen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu geben, kann daher nur gelingen, wenn diese Unterschiede in der Kinder- und Jugendarbeit erkannt und zum Ausgangspunkt pädagogischen Handelns gemacht werden. Eine gendergerechte Förderung durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ist daher eine wesentliche Voraussetzung für gleiche Zugangschancen zu den Bildungsressourcen und zur gesellschaftlichen Teilhabe.

Es ist daher das Ziel des Landes, die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz so weiterzuentwickeln, dass in allen Angeboten die unterschiedlichen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen tragende Elemente der Konzeptionen sind. Daher werden überörtlich wirkende Träger für geschlechtsspezifische und am Gender Mainstreaming orientierte Kinder- und Jugendarbeit gefördert. An diese Förderung knüpft das Land die Erwartung, dass diese Träger Konzepte entwickeln und anbieten, die auf die Entwicklung einer geschlechtersensiblen Kinder- und Jugendarbeit hinwirken.

Um darüber hinaus weitere Impulse für dieses Ziel zu ermöglichen, werden Projektmittel bereitgestellt. Es werden Angebote gefördert, die neue Ansätze der geschlechtsspezifischen Kinder- und Jugendarbeit entwickeln und erproben, bzw. zu einer stärkeren Verbreitung von geschlechtspezifischen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit beitragen.
    
Pos. 5.1 Fachstellen der Mädchen- und Jungenarbeit 
580.000 €

Pos. 5.2 Projektförderung geschlechtsspezifischer Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit 
650.000 €

Summe:  1.230.000 €
    
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Förderbereich VI: Jugendfreiwilligendienste - Chance für Engagement und Bildung

Junge Menschen wollen sich für die Gesellschaft engagieren. Sie tragen Verantwortung und nehmen ehrenamtliche Aufgaben wahr. Sie sind auch bereit zu einem längerfristigen Engagement - wie das Interesse an den Jugendfreiwilligendiensten zeigt. Die Teilnahme junger Menschen am Freiwilligen Ökologischen Jahr oder am Freiwilligen Sozialen Jahr bringt nicht nur einen gesellschaftlichen Gewinn, sondern gibt jungen Menschen auch neue Impulse für ihre persönliche Entwicklung.

Vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in der Gesellschaft und der Tatsache, dass viele junge Menschen gern die Möglichkeit zum Absolvieren eines Jugendfreiwilligenjahres wahrnehmen, stellt das Land Mittel für das Freiwillige Ökologische Jahr und für die Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit zur Verfügung.
    
Pos. 6.1 Freiwilliges Ökologisches Jahr 
1.500.000 €

Pos. 6.2 Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit 
1.500.000 €

Summe: 3.000.000 €
   
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Förderbereich VII: Besondere Maßnahmen und Projekte zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen und Ansprüche an die Kinder- und Jugendhilfe entwickeln sich stetig weiter. Um immer wieder passgenaue Antworten auf sich neu stellende Fragen zu finden, bedarf es eines Instruments, das die Erprobung neuer, experimenteller oder zukunftsweisender Ansätze ermöglicht.

Das Land verbindet mit der Bereitstellung der Fördermittel die Erwartung, dass die Träger entsprechende Konzepte und konkrete Angebote zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit entwickeln, erproben und bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bekannt machen.
  
Pos. 7 Besondere Maßnahmen und Projekte zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen 
2.235.700 €

Summe: 2.235.700 €
    
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Förderbereich VIII: Wissenschaftliche Arbeiten im Forschungsfeld Kinder und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe muss sich täglich den Anforderungen der Praxis stellen. Viele Entwicklungslinien lassen sich jedoch nicht aus den Anforderungen der Praxis allein ableiten. Hierzu bedarf es der Praxisforschung, die dabei hilft, längerfristige Entwicklungstrends rechtzeitig zu erkennen und in den Angeboten berücksichtigen zu können. Wissenschaftliche Forschung hilft, die Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Entwicklung besser planen zu können. Zusätzlich bedarf es eines intensiven Dialogs zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis.

Das Land verbindet mit der Förderung die Erwartung, dass damit die Entwicklungserfordernisse der Praxis früher erkannt und neue Impulse gesetzt werden.
   
Pos. 8 Forschungspartnerschaften /-projekte 
1.350.000 €

Summe: 1.350.000 €
    

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Förderbereich IX: Investitionen

Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit brauchen Orte. Räumlichkeiten und Außenflächen der Einrichtungen sind eine materielle Basis gelingender Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Diese Orte weiter auszubauen, zu verbessern und auf den neusten Stand zu bringen ist eine Aufgabe, zu der das Land einen Beitrag leistet.

Vor dem Hintergrund ständig wachsender Anforderungen an diese Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit stellt das Land Mittel für den Erhalt und Ausbau von überörtlichen und besonders innovativen Einrichtungen zur Verfügung.
   
Pos. 9 Investitionen 
3.000.000 €

Summe:  3.000.000 €
  
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Förderbereich X: Sonderurlaubsgesetz

Die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sind in NRW erfolgreich - nicht zuletzt dank des vielfältigen ehrenamtlichen Engagements der Mitglieder von Verbänden und Vereinen. Um dieses Engagement zu erleichtern, können Beschäftigte Sonderurlaub auf gesetzlicher Basis für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten. Der damit verbundene Verdienstausfall kann ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Mit der Bereitstellung der Fördermittel soll dieses ehrenamtliche Engagement unterstützt werden.
   
Pos. 10 Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz 
1.960.000 €

Summe:  1.960.000 €

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Kinder- und Jugendförderplan insgesamt 100.225.700 €
    
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KJFP NRW 2013 - 2017

Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download.