Förderung freiwilliger Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen oder zur Umstellung auf Ökolandbau

Frist zur Antragstellung zur Teilnahme an den Programmen ab 2019 läuft am 2. Juli ab

25. Juni 2018
Feld Traktor Landwirtschaft

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge zur Förderung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen und des ökologischen Landbaus für den Verpflichtungszeitraum 2019 bis 2023 nur noch bis zum 2. Juli 2018 (Ausschlussfrist) gestellt werden können.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge zur Förderung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen und des ökologischen Landbaus für den Verpflichtungszeitraum 2019 bis 2023 nur noch bis zum 2. Juli 2018 (Ausschlussfrist) gestellt werden können. Die Anträge sind bei den zuständigen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einzureichen, Anträge im Vertragsnaturschutz bei den unteren Naturschutzbehörden.
 
„Es besteht ein großes Interesse an unserem attraktiven Förderangebot, mit dem das Land Nordrhein-Westfalen besondere freiwillige Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Naturschutz und Tierwohl unterstützt“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.
 
Gemeinsames Kennzeichen der geförderten Maßnahmen sind besondere Leistungen zugunsten des Gewässer-, Boden- und Naturschutzes, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus freiwillig für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren erbracht werden. Die Laufzeit der fünfjährigen Verpflichtungen beginnt zum 1. Januar 2019. Mit einer Ausnahme: Beim Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten beginnt die Laufzeit unmittelbar nach Antragsfrist ab Juli 2018.
 
Im Einzelnen können interessierte Landwirtinnen und Landwirte eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen passend zu ihrem Betrieb auswählen:

  • Anbau vielfältiger Kulturen (mit mindestens fünf Hauptkulturen und zehn Prozent Leguminosen oder Gemengen mit Leguminosen),
  • Anlage von Blüh- und Schonstreifen,
  • Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen,
  • Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten (in einer Förderkulisse mit besonderem Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie)
  • Extensive Grünlandnutzung (mit begrenztem Viehbesatz und Wirtschaftsdüngereinsatz sowie Verzicht auf mineralische Stickstoffdünger und Pflanzenschutzmittel auf dem gesamten Grünland des Betriebes),
  • Vertragsnaturschutz (mit spezifischen und vielfältigen Angeboten zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Pflege von Ackerrändern und Äckern, von Wirtschaftsgrünland und kulturhistorisch wertvollen Grünlandbiotopen, von Streuobstwiesen und Hecken), sowie
  • Einführung oder Beibehaltung des ökologischen Landbaus. 
Außerdem kann bis zum 2. Juli 2018 die Teilnahme an der einjährigen Tierschutzmaßnahme „Haltungsverfahren auf Stroh“ im Jahr 2019 beantragt werden, mit der ein höheres Platzangebot und trockene Einstreu im Liegebereich bei Schweinen und Rindern gefördert werden. Die Antragstellung für die Sommerweidehaltung als weitere einjährige Tierschutzmaßnahme, die sich an Betriebe mit Milchvieh- und Färsenhaltung richtet, ist in das jährliche ELAN-Verfahren eingebunden, und wird jeweils zum 15. Mai (also im kommenden Frühjahr für die Weidesaison 2019) angeboten.
 
Im Jahr 2017 nahmen in Nordrhein-Westfalen rund 10.000 landwirtschaftliche Betriebe an einer oder mehreren Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen und circa 1.700 Betriebe an der Förderung des Ökologischen Landbaus teil. Tierschutzmaßnahmen beantragten circa 3.800 Betriebe. Für das Jahr 2017 erhielten die teilnehmenden Betriebe im Zeitraum Dezember 2017 bis Ende April 2018 eine Auszahlung von insgesamt rund 78 Millionen Euro.
 
Die Förderangebote der Landesregierung für den Öko-Landbau, für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen und zur Verbesserung der Haltungsbedingungen bei Nutztieren sind elementare Bestandteile des aktuellen NRW-Programms „Ländlicher Raum“, mit dem die sogenannte zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgesetzt wird. Die Finanzierung erfolgt mit EU-, Bundes- und Landesmitteln.
 
Weitere Informationen:
NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020: www.umwelt.nrw.de.
 
 

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