Finger weg von Blendern

25. Juli 2018
PHB Sonnenbrille Frau

Wer im Urlaub beim fliegenden Händler am Strand eine schicke “Designer“-Sonnenbrille oder vermeintlich eine Tasche eines Luxuslabels kauft, hat beim Zoll nichts zu befürchten, solange die Reisefreigrenze von 430 Euro Warenwert nicht überschritten wird.

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Wer im Urlaub beim fliegenden Händler am Strand eine schicke “Designer“-Sonnenbrille oder vermeintlich eine Tasche eines Luxuslabels kauft, hat beim Zoll nichts zu befürchten, solange die Reisefreigrenze von 430 Euro Warenwert nicht überschritten wird. Sobald sich ein Verdacht auf gewerblichen Handel mit Plagiatware ergibt, zum Beispiel wenn mehrere gefälschte Markentaschen mitgebracht werden- drohen Abmahnkosten in vierstelliger Höhe.
 
Auch beim Kauf im Netz lauert eine Falle. Fällt dem Zoll ein Paket mit gefälschten Markenprodukten auf, wird der Inhalt vernichtet. Der Käufer hat zwar weiterhin Anspruch auf Lieferung der Ware, dieser dürfte sich jedoch oft nicht durchsetzen lassen. Bereits im Voraus geleistete Zahlungen sind meist futsch.
 
Markenrechteinhaber sollen besser geschützt werden. Deshalb wird der Bundesrat im zweiten Durchgang nach der Sommerpause über ein geplantes Markenrechtsmodernisierungsgesetz beraten.
 
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat errechnet, dass Unternehmen in Europa ein jährlicher Schaden von rund 60 Milliarden Euro entsteht. An der Spitze der meist gefälschten Produkte stehen Lederprodukte, Uhren, Kosmetikartikel, Parfümeriewaren, Schuhe und Tabakerzeugnisse.
 
 

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