Finanzverwaltung gibt Steuertipps für Schüler und Studierende

Aktualisierter Flyer mit Steuertipps nun online und in den Finanzämtern verfügbar / Staatssekretär Dr. Opdenhövel: „Wir beantworten steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Ferien- und Nebenjobs von Schülern und Studierenden.“

13. Juli 2018

In Nordrhein-Westfalen stehen die Sommerferien vor der Tür und viele Schülerinnen und Schüler nutzen die freie Zeit, um mit Ferienjobs die Urlaubskasse aufzubessern.

Finanzen

In Nordrhein-Westfalen stehen die Sommerferien vor der Tür und viele Schülerinnen und Schüler nutzen die freie Zeit, um mit Ferienjobs die Urlaubskasse aufzubessern. In dieser Situation stellen sich regelmäßig einige Fragen: Bin ich selbstständig oder nicht selbstständig tätig? Ist meine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig? Hat der Ferienjob Auswirkungen auf das Kindergeld? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Flyer „Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende“, der in aktualisierter Form online unter www.finanzverwaltung.nrw.de im Bereich Service, verfügbar ist, ebenso als Printversion in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern.
 
„Mit unseren Steuertipps wollen wir Schülerinnen und Schüler, aber auch Studierende unterstützen, indem wir Fragen beantworten, die typischerweise im Zusammenhang mit einem Ferien- oder Nebenjob aufkommen,“ sagte Dr. Patrick Opdenhövel, Staatssekretär im Ministerium der Finanzen.
 
Der Flyer greift wesentliche Aspekte auf, die mit einem Ferien- und Nebenjob verbunden sind. So sind etwa viele dieser Tätigkeiten Minijobs. Hier zahlt der Arbeitgeber in der Regel eine pauschale Abgabe auf die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sodass der Lohn nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss. Darüber hinaus berücksichtigt der Flyer weitere Themen, die bei der Annahme eines Ferien- oder Nebenjobs eine große Rolle spielen – etwa die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und Fragen zur Unfallversicherung.
 
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