Finanzausschuss des Bundesrates fordert Weiterführung der EU-Förderprogramme im Finanzrahmen 2021-2027

Minister Lienenkämper: Bürokratieabbau und Vereinfachungen müssen Vorrang vor Kürzungen haben

21. Juni 2018

Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens hat der Finanzausschuss des Bundesrates in seiner heutigen Sitzung gefordert, dass die derzeitigen Förderprogramme als Teil der EU-Kohäsionspolitik im neuen mehrjährigen Finanzrahmen weitergeführt werden sollen.

Finanzen

Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens hat der Finanzausschuss des Bundesrates in seiner heutigen Sitzung gefordert, dass die derzeitigen Förderprogramme als Teil der EU-Kohäsionspolitik im neuen mehrjährigen Finanzrahmen weitergeführt werden sollen. Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte: „Der Mittelfristige Finanzrahmen der EU ist ein zentrales Themenfeld, das Nordrhein-Westfalen unmittelbar betrifft. Die Programme müssen auch künftig die spezifischen Bedürfnisse aller Regionen berücksichtigen.“
 
EU-Haushaltskommissar Günther H. Oettinger hatte im Mai einen ersten Entwurf für den Mittelfristigen Finanzrahmen der Jahre 2021 – 2027 präsentiert: „Die Kommission hat Kürzungen und Modifikationen vorgeschlagen. Diese werden im Interesse der Regionen nicht unverändert akzeptiert: Reformen, speziell Bürokratieabbau und Vereinfachungen, müssen Vorrang vor Kürzungen haben“, betonte Minister Lienenkämper.
 
Die Länder haben außerdem die Zielsetzung Nordrhein-Westfalens unterstützt, den Mittelfristigen Finanzrahmen bis zu den Europawahlen im kommenden Jahr zu verabschieden. Minister Lienenkämper: „Dies wäre gerade in unruhigen politischen Zeiten ein wichtiges Zeichen, vor allem in dem Bewusstsein, dass mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen wesentliche Weichen für die Zukunft der Europäischen Union gestellt werden.“
 
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