Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember leiten die nordrhein-westfälischen Finanzämter keine belastenden Maßnahmen ein

10. Dezember 2018

Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.

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Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.
 
„Schon seit Jahrzehnten achtet die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den Weihnachtsfrieden, so auch in diesem Jahr. Wir werden deshalb in der Weihnachtszeit dort, wo dies möglich ist, belastende Maßnahmen unterlassen,“ sagte Lienenkämper.
 
Die Finanzverwaltung stellt mit dem Weihnachtsfrieden seit langem sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. Betriebsprüfungen werden in dieser Zeit nicht eingeleitet und ebenfalls keine Prüfungsberichte versandt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Ausnahmen gelten, wenn schnelles Handeln der Finanzverwaltung angezeigt ist, um Steuerausfällen zuvorzukommen. Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.

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