Finanzämter starten Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2012 / Versicherer und Arbeitgeber müssen Angaben an die Steuer­verwaltung bis Ende Februar 2013 übermitteln

3. Dezember 2012
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Die Finanzämter starten wie im Vorjahr Anfang März mit der Veran­lagung der Einkommensteuer für das Jahr 2012. Bis zum 28. Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung einzureichen. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

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Das Finanzministerium teilt mit:

Die Finanzämter starten wie im Vorjahr Anfang März mit der Veran­lagung der Einkommensteuer für das Jahr 2012. Bis zum 28. Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung einzureichen. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Durch die direkte Übermittlung der Informationen an die Finanzver­waltung wird die Steuerveranlagung vereinfacht und Rückfragen der Finanzverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger reduziert.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.

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