Finanzämter starten Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2016

Versicherer und Arbeitgeber müssen Angaben an die Steuerverwaltung bis Ende Februar 2017 übermitteln

10. Januar 2017
PHB Finanzen

Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

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Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Denn die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht ELSTER, die elektronische Steuererklärung, einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet meist auch papierlosen Zugang zum Finanzamt, ganz ohne Formulare und Postversand. Für alle, die ihre Einkommensteuererklärung in NRW elektronisch authentifiziert übermitteln, gibt es einen weiteren Vorteil: Sie können sich mit der Abgabe zwei Monate länger Zeit lassen. Die Abgabefrist verschiebt sich auf Initiative von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans von Ende Mai auf Ende Juli.

Bürgerinnen und Bürger, die die Steuererklärung auf Papierformularen abgeben wollen und nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, finden die Vordrucke auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare) als Download. Ebenfalls können die Vordrucke im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.

Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es in Einzelfällen auch länger dauern - oder auch wesentlich schneller gehen.

Weitere nützliche Informationen finden Sie unter http://url.nrw/finanzen_elster.

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