Filter für große Tiermastanlagen geplant – NRW startet Verbändeanhörung

23. Oktober 2012
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Nordrhein-Westfalen möchte die Belastungen rund um große Schwei­neställe verringern und ihre Akzeptanz in der Nachbarschaft erhöhen. „Große Ställe verursachen nicht nur Geruchsbelästigungen. Staub, Ammoniak und andere Schadstoffe belasten die Anwohnerinnen und Anwohner und die Umwelt. Sie sollen jetzt besser geschützt werden“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Nordrhein-Westfalen möchte die Belastungen rund um große Schwei­neställe verringern und ihre Akzeptanz in der Nachbarschaft erhöhen. „Große Ställe verursachen nicht nur Geruchsbelästigungen. Staub, Ammoniak und andere Schadstoffe belasten die Anwohnerinnen und Anwohner und die Umwelt. Sie sollen jetzt besser geschützt werden“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. Das Ministerium hat die Landwirtschafts- und Umweltverbände sowie die kommunalen Spitzen­verbände um Stellungnahmen zu einem geplanten Erlass gebeten, der den Einsatz von Abluftreinigungsanlagen, die Abdeckung von Anlagen zur Lagerung von Gülle sowie den Umgang mit der Bioaerosolproble­matik regelt. Von Tierhaltungsbetrieben können Pilze, Bakterien und Viren in die Luft gelangen und das Umfeld belasten; Resistenzen kön­nen ausgetragen werden. „Wir möchten, dass die Anlagen auf dem heutigen Stand der Technik sind. Große Ställe in der Nachbarschaft werden nur akzeptiert, wenn die Anwohnerinnen und Anwohner so gut wie möglich geschützt werden“, so Remmel.

Wie auch in anderen Regionen mit intensiver Tierhaltung geplant, sollen mit dem Erlass in NRW die zuständigen Behörden in den Kommunen verpflichtet werden, in den Genehmigungen von großen Schweinemast­anlagen den Einbau von Abluftreinigungsanlagen festzuschreiben. Dort, wo dies bei bestehenden Anlagen technisch möglich ist, ist der Einbau einer Abluftreinigungsanlage nachträglich bis Ende 2013 anzuordnen. Dabei gilt eine Umsetzungsfrist von drei Jahren. Bei kleinen Anlagen mit weniger als 2000 Mastschweinen und Anlagen zur Geflügelhaltung werden Abluftreinigungsanlagen dann gefordert, wenn durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.
Die beteiligten Verbände haben jetzt die Gelegenheit, zu dem Erlass­entwurf Stellung zu nehmen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-748 (Stephan Malessa).

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