Fahrplan zur Sanierung von Deichen am Rhein festgelegt

31. Oktober 2014
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Die NRW-Landesregierung wird den Ausbau des Hochwasserschutzes in NRW weiter vorantreiben und hat dazu mit der Bezirksregierung Düsseldorf, den Deichverbänden und Kommunen einen Sanierungsplan für Rheindeiche verabredet. Demnach sollen bis Ende 2025 alle Hochwasserschutzanlagen am Rhein von Düsseldorf bis Emmerich an die heutigen technischen Regeln angepasst werden, bei denen das nach derzeitigem Kenntnisstand notwendig ist. „Bei der Deichsanierung am Rhein ziehen Deichverbände, Kommunen und das Land NRW an einem Strang“, lautet das Fazit von Umweltminister Johannes Remmel im Anschluss an die Sitzung „Hochwasserschutz am Rhein“ mit den Deichverbänden und Kommunen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Minister Remmel: Alle Beteiligten ziehen an einem Strang

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Die NRW-Landesregierung wird den Ausbau des Hochwasserschutzes in NRW weiter vorantreiben und hat dazu heute mit der Bezirksregierung Düsseldorf, den Deichverbänden und Kommunen einen Sanierungsplan für Rheindeiche verabredet. Demnach sollen bis Ende 2025 alle Hochwasserschutzanlagen am Rhein von Düsseldorf bis Emmerich an die heutigen technischen Regeln angepasst werden, bei denen das nach derzeitigem Kenntnisstand notwendig ist. „Bei der Deichsanierung am Rhein ziehen Deichverbände, Kommunen und das Land NRW an einem Strang“, lautet das Fazit von Umweltminister Johannes Remmel im Anschluss an die heutige Sitzung „Hochwasserschutz am Rhein“ mit den Deichverbänden und Kommunen. „Wir haben eine gemeinsame Strategie verabredet, um uns nun an die Umsetzung des Sanierungsplans begeben zu können. Wir haben mit der Verabredung eines jährlichen gemeinsamen Controllings die Grundlage für eine größtmögliche Transparenz geschaffen und können damit auch notwendige Nachsteuerungen abstimmen.“

Um den Sanierungsplan bis zum Jahr 2025 umsetzen zu können, hat die Landesregierung für das nächste Haushaltsjahr zehn weitere Stellen beantragt, um die Genehmigungsverfahren schneller abarbeiten zu können. Auch bei der Finanzierung wird das Land NRW in Zukunft die Hauptlast der rund 420 Millionen Euro Investitionskosten tragen. Minister Remmel versprach, alles dafür zu tun, die Finanzierungen flexibler zu gestalten und die Förderung an den Bedarf anpassen zu können. Damit soll gewährleistet werden, dass je nach Bedarf und Genehmigungslage Deichsanierungen umgesetzt werden können. Remmel: „Wir benötigen diese Flexibilität, da wir nicht in jedem Jahr einen gleichmäßigen Förderbedarf haben werden. Durch mehr Personal und damit einer Beschleunigung der Genehmigungen ist außerdem damit zu rechnen, dass wir in einzelnen Jahren erheblich mehr Geld benötigen werden als heute im Haushalt vorgesehen ist, in anderen Jahren hingegen weniger. Diese Mittel sollen dann nicht verfallen, sondern wir möchten diese gerne ‚ansparen‘ können.“

Der Hochwasserschutz am Rhein in Form von Deichrückverlegungen und Poldern ist auch wegen der internationalen Verpflichtungen gegenüber den Niederlanden Teil des nationalen Hochwasserschutzes. „Daher freue ich mich sehr, dass es gelungen ist, unsere Maßnahmen am Rhein gemeinsam mit der Bundesregierung und allen Bundesländern in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm zu verankern“, erklärte Minister Remmel. „Das Programm muss jetzt von der Bundesregierung auch mit entsprechenden Finanzmitteln im Haushalt ausgestattet werden.“ Die NRW-Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass Fördermittel schon im Jahr 2015 im Bundeshaushalt verankert und damit ausgezahlt werden können.


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