Fachtagung im Oberlandesgericht Düsseldorf: Landesregierung will unseriöse Inkasso-Praktiken eindämmen

Ministerin Ursula Heinen-Esser und Justizminister Peter Biesenbach: Es ist unredlich, wenn aus kleinen Forderungen eine große Abzocke wird

27. Mai 2019
Frau mit Rechner

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser und Justizminister Peter Biesenbach sehen akuten Handlungsbedarf, den Rechtsrahmen für Inkasso-Unternehmen anzupassen, damit aus kleinen Forderungen keine große Abzocke wird.

Justiz
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Klar ist: Verbindlichkeiten sind zu erfüllen. Wenn jedoch offene Rechnungen durch unseriöses und überteuertes Inkasso in Kürze auf ein Vielfaches der Ursprungssumme anwachsen, ist Zeit gegenzusteuern. Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser und Justizminister Peter Biesenbach sehen akuten Handlungsbedarf, den Rechtsrahmen für Inkasso-Unternehmen anzupassen, damit aus kleinen Forderungen keine große Abzocke wird.
 
Und so standen heute unseriöse Geschäftspraktiken von Inkassodienstleistern und Vorschläge zur Verbesserung des Inkasso-Wesens im Mittelpunkt einer Fachtagung im Oberlandesgericht Düsseldorf. Der gemeinsamen Einladung des Verbraucherschutz- und des Justizministeriums folgten über 90 Expertinnen und Experten aus Inkasso-Unternehmen, Branchenverbänden, Anwaltschaft, Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen.
 
Ministerin Heinen-Esser: „Rechtmäßige Forderungen müssen selbstverständlich erfüllt werden. Aber wenn auf das Inkasso-Schreiben sofort das inhaltsgleiche Anwaltsschreiben folgt, ist dies unseriös. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen mit Einschüchterungsmethoden fragwürdige Forderungen übermittelt werden, teils unter Androhung von Gehaltspfändungen oder Strafanzeigen. Dieses Gebaren müssen wir unterbinden, dies ist inakzeptabel.“
 
Minister Biesenbach: „Seriös betriebene Inkasso-Dienstleistungen haben für unsere Wirtschaft eine wichtige Bedeutung. So gibt es eine Vielzahl verantwortungsvoll und lauter arbeitende Unternehmen, denen wir bei ihrer Arbeit durch entsprechende gesetzliche Regelungen einen verlässlichen Rahmen zur Verfügung stellen müssen. Keinen Schutz hingegen verdienen diejenigen, die durch fragwürdige Arbeitsweisen und zu unverhältnismäßigen Preisen versuchen, Profit zu schlagen.“
 
Viele Fälle aus der Verbraucherberatung zeigen, wie die Kostenspirale für Privathaushalte durch unseriöse Geschäftspraktiken von Inkassodienstleistern stark anwächst:

  • In einem Schuldenfall betrug der nicht gezahlte Abschlag auf die Stromrechnung 29 Euro. Nach wiederholtem Ausbleiben der Zahlung und durch das Einschalten eines Inkassodienstleisters wurde in wenigen Wochen aus einem Zahlungs-Rückstand von 87 Euro ein Rückstand von 297 Euro, Zinsen und weitere Kosten noch nicht mitgerechnet.
  • In einem anderen Fall wurde der Jahresmitgliedsbeitrag eines Vereins in Höhe von 37 Euro nicht beglichen. Es folgte ein Mahnschreiben und dann in kurzer Zeit schon die Forderungsaufstellung durch den Inkassodienstleister. Kostenhöhe: rund 110 Euro.
Die Landesregierung setzt sich für eine gesetzliche Typisierung unangemessener Betreibungsmethoden ein. Obwohl mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im November 2014 neue inkassorechtliche Vorschriften in Kraft getreten sind, reißen die Beschwerden in den Schuldnerberatungsstellen und der Verbraucherzentrale nicht ab. Horrende Gebühren und eine unangemessene Ansprache sind die eine Seite des Problems, eine mangelnde Aufsicht über Inkassounternehmen die andere.
 
Auch das Für und Wider einer bundesweit zentralen Inkassoaufsicht war Thema im Rahmen der Fachtagung. Die Zersplitterung der Aufsichtsstruktur auf 16 Länder und derzeit 39 Behörden ist zu komplex und steht einer effektiv arbeitenden Aufsicht entgegen. Ministerin Heinen-Esser: „Unzureichende Kommunikation zwischen den Stellen und unterschiedliche personelle Ausstattungen der zuständigen Behörden von Bundesland zu Bundesland begünstigen die Ineffektivität der Inkassoaufsicht, die unseriöse Inkassodienstleister zum Schaden der Schuldner, aber auch der Gläubiger ausnutzen.“
 
Die Landesregierung begrüßt die Ankündigung des Bundesjustizministeriums, noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf zur Änderung der inkassorechtlichen Vorschriften vorlegen zu wollen. Die Ergebnisse der Tagung in Düsseldorf sollen als nordrhein-westfälischer Impuls in die laufende Diskussion auf Bundesebene eingebracht werden.
 
Minister Biesenbach: „In der kommenden Woche wird sich auch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister mit der Frage der Aufsicht über Inkassounternehmen beschäftigen. Zwar hat sich in Nordrhein-Westfalen die Übertragung der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeiten auf der Ebene der drei Oberlandesgerichte bewährt. In anderen Bundesländern sind die Zuständigkeiten anderes geregelt – daher erscheint mir folgerichtig, dass die Justizministerinnen und -minister der Länder darüber abstimmen werden, ob der Bund die Möglichkeit einer bundeseinheitlichen Zentralisierung der Inkassoaufsicht prüfen soll.“
 
 
 

Kontakt

Pressekontakt

Justiz

Telefon: 0211 8792-255
E-Mail: pressestelle [at] jm.nrw.de

Bürgeranfragen

Justiz

Telefon: 0211 8792-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

E-Mail: Presse [at] mulnv.nrw.de

Bürgeranfragen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de