Fachjury übergibt Abschlussbericht: Wo könnte das nächste UNESCO-Welterbe in Nordrhein-Westfalen stehen?

10. Juni 2021
Müngstener Brücke / Bergische Drei

Wo könnte das nächste UNESCO-Welterbe in Nordrhein-Westfalen stehen? Im Dezember 2019 startete das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Aufruf, Anträge für in Frage kommenden Stätten einzureichen.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Wo könnte das nächste UNESCO-Welterbe in Nordrhein-Westfalen stehen? Im Dezember 2019 startete das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Aufruf, Anträge für in Frage kommenden Stätten einzureichen. Folgende vier Vorschläge wurden eingereicht: „Düsseldorfer Gaslaternen“, „Jüdisch-mittelalterliches Viertel Köln“, „Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts: Die Müngstener Brücke als Bestandteil einer transnationalen und seriellen Welterbe-Nominierung“ und „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“.
 
Zur Bewertung der eingereichten Vorschläge wurde im Ministerium eine renommierte Fachjury* eingesetzt: Diese übergibt ihren Abschlussbericht nun an Ministerin Ina Scharrenbach. Das Landeskabinett wird im Sommer entscheiden, welcher Vorschlag an die Bundesregierung aus Nordrhein-Westfalen gerichtet wird.
Die Empfehlungen der Welterbe-Fachjury Nordrhein-Westfalen zu den vier eingereichten Vorschlägen lauten im Einzelnen:
 
Düsseldorfer Gasbeleuchtung
Die Fachjury erkennt das Potential zum Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes der Düsseldorfer Gasbeleuchtung zum gegenwärtigem Zeitpunkt nicht. Sie empfiehlt eine weitere Erforschung und regt an auf dieser Grundlage eine Antragsstellung bei einer erneuten Fortschreibung der Tentativliste zu prüfen.
 
Jüdisch-mittelalterliches Viertel Köln
Die Fachjury erkennt das Potenzial zum Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes, welchen das Jüdisch-mittelalterliches Viertel Köln haben könnte. Die Jury empfiehlt, den Antrag in der Form eines Erweiterungsantrags oder eines gemeinsamen Antrags mit anderen, vergleichbaren Stätten in Deutschland zu überarbeiten.
 
Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts (Solingen)
Die Fachjury erkennt das hohe Potenzial zum Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes, welchen eine serielle, transnationale Nominierung der Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts haben könnte. Allerdings ist eine Ergänzung und Überarbeitung des vorliegenden Antrags notwendig. Es soll abgeklärt werden, ob die Ergänzung und Überarbeitung in der verbleibenden Zeit möglich ist, um gegenüber der Bundesregierung diesen Vorschlag unterbreiten zu können.
 
Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet
Die Fachjury erkennt zwar das Potenzial zum Nachweis des außergewöhnlichen Wertes, welchen die Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet haben könnte. Dem vorliegenden Antrag gelingt es aber nicht, diesen überzeugend darzulegen. Sie sieht die Notwendigkeit einer tiefgreifenden, systematischen und konzeptionellen Überarbeitung des Antrags. Auf Grund des durch die Kultusministerkonferenz festgelegten Zeitplans des nationalen Verfahrens, nachdem bereits bis Oktober alle Anträge vorliegen müssen, dürfte diese Überarbeitung nach Einschätzung der Fachjury nicht leistbar sein.
 
*Die Zusammensetzung der Welterbe-Fachjury Nordrhein-Westfalen:
 
Die „Welterbe-Fachjury Nordrhein-Westfalen“ bestand aus fünf renommierten Expertinnen und Experten:

  • Prof. Dr. phil. Habil. Helmuth Albrecht (Lehrstuhl für Technikgeschichte und Industriearchäologie, Technische Universität Bergakademie Freiberg),
  • Prof. Dr. Katharina Galor (Program in Judaic Studies & Program in Urban Studies, Brown University, USA),
  • Dr. Heike Pöppelmann (Direktorin des Braunschweigischen Landesmuseums),
  • Prof. Dr. Andreas Putz (Professur für Neuere Baudenkmalpflege, Technische Universität München),
  • Dr. phil. Britta Rudolff (Fachgebietsleitung Heritage Management, Brandenburgische Technische Universität Cottbus – Senftenberg).
 
Den Abschlussbericht finden Sie anbei und auf der Website des Ministeriums abrufbar unter: www.mhkbg.nrw 
 
Hintergrund:
  • Im Oktober 2019 beschloss die zweite Kulturministerkonferenz, die deutsche Tentativliste für zukünftige UNESCO-Welterbestätten fortzuschreiben. Bei der deutschen Tentativliste handelt es sich um die zwischen den sechzehn Bundesländern abgestimmte Liste der Objekte, die der UNESCO von der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahren als zukünftige Welterbestätten vorgeschlagen werden sollen.
 
  • Um entsprechende Vorschläge auszuwählen, entschied das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes ein offenes und transparentes Verfahren zu wählen. So wurde im Dezember 2019 ein Aufruf an alle interessierten Kommunen und sonstigen Institutionen in Nordrhein-Westfalen gerichtet, Anträge für in Frage kommende Stätten einzureichen.
 
  • Um die Qualität des Auswahlverfahrens im Sinne der Ziele des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt zu gewährleisten, entschied das Ministerium, alle Anträge auf Landesebene zunächst durch eine unabhängige Fachjury beurteilen zu lassen.
 
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