Experten informieren über rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung

30. August 2013
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Das Ehepaar ist seit 45 Jahren verheiratet, die Kinder mit ihren Familien leben weit weg, plötzlich erleidet der Ehemann einen Schlaganfall. Seine rechtlichen Angelegenheiten kann er nicht mehr selber regeln. Die Ehefrau darf dies nur übernehmen, wenn der Mann eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man sie ganz einfach erstellt, erfahren Sie am Telefon: Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 5. September 2013, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Vorsorge für den unvorstellbar scheinenden Fall - schnell, kostenlos und wichtig für jeden / Ratschläge per Telefon für Angehörige und Betroffene am Donnerstag, 5. September 2013 von 15.00 bis 16.30 Uhr

Das Justizministerium teilt mit:

Das Ehepaar ist seit 45 Jahren verheiratet, die Kinder mit ihren Familien leben weit weg, plötzlich erleidet der Ehemann einen Schlaganfall. Seine rechtlichen Angelegenheiten kann er nicht mehr selber regeln. Die Ehefrau darf dies nur übernehmen, wenn der Mann eine Vorsorgevoll-macht erteilt hat. Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man sie ganz einfach erstellt, erfahren Sie am Telefon: Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 5. September 2013, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.

Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über Nordrhein-Westfalen direkt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Nordrhein-Westfalen direkt ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erreichbar. Nordrhein-Westfallen direkt (allg. Bürgerservice): 0211/837-1937.

Pressekontakt: Detlef Feige (Justizministerium) - Tel.: 0211 / 8792-255

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