Erfolgreiche Jungunternehmen gesucht: 20.000 Euro Preisgeld beim GRÜNDERPREIS NRW 2014 / Bis zum 29. August 2014 können sich Gründerinnen und Gründer bewerben

22. Juni 2014
Default Press-Release Image

Zum dritten Mal lobt das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der NRW.BANK den GRÜNDERPREIS NRW aus. Der Preis honoriert besonders erfolgreiche und innovative Geschäftsideen in NRW mit Preisgeldern von insgesamt 20.000 Euro. Bewerben können sich Unternehmerinnen und Unternehmer aller Branchen, die in den Jahren 2009 bis 2012 in Nordrhein-Westfalen eine Firma gegründet oder als Nachfolger übernommen haben. Sie dürfen nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens zehn Millionen Euro jährlich umsetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 29. August 2014.

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Zum dritten Mal lobt das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der NRW.BANK den GRÜNDERPREIS NRW aus. Der Preis honoriert besonders erfolgreiche und innovative Geschäftsideen in NRW mit Preisgeldern von insgesamt 20.000 Euro. Bewerben können sich Unternehmerinnen und Unternehmer aller Branchen, die in den Jahren 2009 bis 2012 in Nordrhein-Westfalen eine Firma gegründet oder als Nachfolger übernommen haben. Sie dürfen nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens zehn Millionen Euro jährlich umsetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 29. August 2014.

„In der nordrhein-westfälischen Gründungslandschaft steckt enormes Potenzial für Kreativität, Innovation und Wachstum. Wir wollen mit dem Schwung des Gründerpreises mehr Menschen für unternehmerisches Denken und Handeln gewinnen. Denn das ist der Schlüssel für eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit und mehr Arbeitsplätze“, sagte Wirtschaftsminister Garrelt Duin.

Ausschlaggebende Kriterien für die Bewertung sind der unternehmerische Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Auch die Unternehmensphilosophie fließt mit ein, etwa Ansätze zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Übernahme ökologischer Verantwortung oder soziales und gesellschaftliches Engagement.

Als Preis erhalten die Sieger bis zu 10.000 Euro. Die Preisgelder (1. Platz: 10.000 Euro, 2. Platz: 6.000 Euro, 3. Platz: 4.000 Euro) werden von der NRW.BANK gestiftet. „In Nordrhein-Westfalen soll keine Erfolg versprechende Unternehmensidee an der Finanzierung scheitern. Gründerinnen und Gründern stehen wir deshalb mit speziellen Förderprodukten und mit Beratung zur Seite“, erklärte Klaus Neuhaus, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK, das Engagement des Förderinstituts. „Mit dem GRÜNDERPREIS NRW möchten wir als Förderbank jungen Unternehmen Mut machen und ihnen ein zuverlässiger Partner sein“, so Neuhaus.

Verliehen wird der Preis am 13. November 2014 in Bochum, am Vorabend des GRÜNDERGIPFEL NRW 2014. Auf dieser Infoveranstaltung in der Bochumer Jahrhunderthalle am 14. November 2014 können sich Gründungsinteressierte, junge Unternehmerinnen und Unternehmer austauschen und von Experten unter anderem der STARTERCENTER NRW, der Förderbanken und des Bundeswirtschaftsministeriums beraten lassen.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebogen finden Sie im Internet unter www.gruenderpreis.nrw.de.

Pressekontakt:
E-Mail: Mirjam.Grotjahn@mweimh.nrw.de
Telefon 0211/61772-1

Kontakt

Pressekontakt

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-204
E-Mail: presse [at] mwide.nrw.de

Bürgeranfragen

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de