Entlastung für Städte und Gemeinden: Nordrhein-Westfalen fördert kommunalen Straßenbau mit 154 Millionen Euro – 40 Millionen mehr als im Vorjahr

3. Mai 2019
PHB Straßenbau Reparatur

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 144 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 154 Millionen Euro. Das sind rund 40 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Verkehr

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 144 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 154 Millionen Euro. Das sind rund 40 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Dies beruht zum einen auf einer erhöhten Nachfrage der Kommunen nach Fördermitteln, zum anderen auf einer Erhöhung der Fördersätze durch das Verkehrsministerium im März dieses Jahres. Das Land übernimmt nun mindestens 70 statt bisher 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von Maßnahmen. Kommunen, die besonders förderungsbedürftig gelten, erhalten einen erhöhten Satz von 75 Prozent.
 
„Bei den Kommunen gibt es wie überall erheblichen Investitionsbedarf in die Verkehrsinfrastruktur“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst zur Vorstellung des Programms. „Mit den erhöhten Fördersätzen ermuntern wir die Kommunen, auch bei klammer Haushaltslage ihre Straßennetze zu modernisieren. Mobilität ist für die Kommunen ein herausragender Standortfaktor. Wer die Mobilität vor Ort fördert, stärkt die Kommune.“
 
Den Schwerpunkt des Jahresförderprogramms bildet wie in den Vorjahren der Aus- und Umbau von Straßen. Dazu zählen 61 der 144 Maßnahmen. Die grundhafte Erneuerung von 48 Straßenabschnitten wird gefördert. Darüber hinaus werden zehn Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen neu gebaut. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie Gehwege an Hauptverkehrsstraßen oder telematische Anlagen.
 
Alle neuen Vorhaben zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2019 finden Sie in der Anlage sowie unter www.vm.nrw.de.
 
Hintergrund:
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich sämtliche Maßnahmen, die in den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau aufgeführt sind. Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus ist es, dass bei den Projekten Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt.
 
Die Finanzierungsgrundlage für die kommunale Straßenbauförderung ändert sich. Die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz, aus denen das Land bislang zum größten Teil die Förderung des kommunalen Straßenbaus bestritt, laufen Ende des Jahres aus. Als Folge der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen wird das Land ab dem Jahr 2020 die Förderung aus eigenen Haushaltsmitteln übernehmen.
 
 

Kontakt

Pressekontakt

Verkehr

Telefon: 0211 3843- 1043
E-Mail: presse [at] vm.nrw.de

Bürgeranfragen

Verkehr

Telefon: 0211 3843-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de