Engagementportal Nordrhein-Westfalen gibt Vereinen Tipps zur Vorbereitung auf die neue EU-Datenschutzverordnung

17. April 2018
Staatssekretärin Andrea Milz freundlich lächelnd - Hintergrund blau.

Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutzverordnung (DS-GVO) wirksam. Bis dahin haben Vereine noch Zeit, ihre Mitgliederverwaltung, Datenbanken und Websites anzupassen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutzverordnung (DS-GVO) wirksam. Bis dahin haben Vereine noch Zeit, ihre Mitgliederverwaltung, Datenbanken und Websites anzupassen. Auf dem Engagementportal des Landes www.engagiert-in-nrw.de finden sich jetzt hilfreiche Tipps und Dokumente sowie eine Checkliste, wie sich Vereine auf die bevorstehenden Änderungen der neuen DS-GVO vorbereiten können. Unter anderem beantwortet Helga Block, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die wichtigsten Fragen zur DS-GVO.
 
Mit der DS-GVO hat die Europäische Union die Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten geändert. Betroffen davon ist auch jeder Verein, der personenbezogene Daten verarbeitet, wie beispielsweise Namen, Anschrift und Geburtsdaten, aber auch die Mitgliedschaft im Verein als solche oder deren Dauer sowie Platzierungen in Wettkämpfen.
 
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt: „Mit diesen Informationen wollen wir die Vereine dabei unterstützen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der neuen Datenschutzverordnung leichter zu bewältigen.“
 

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