Elektronischer Rechtsverkehr seit dem 1. Juni in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen eröffnet

2. Juni 2014
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Seit dem 1. Juni 2014 können Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Schriftstücke bei allen Arbeitsgerichten in NRW und bei den drei Landesarbeitsgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln rechtswirksam, sicher und schnell über das sogenannte "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) geschickt werden. Umgekehrt können die Gerichte ihrerseits Dokumente an Verfahrensbeteiligte senden. Vor dem Versand werden die Schriftstücke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, die die handschriftliche Unterschrift ersetzt. Bereits seit Anfang vergangenen Jahres können in der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen elektronisch Klagen erhoben werden.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Seit dem 1. Juni 2014 können Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Schriftstücke bei allen Arbeitsgerichten in NRW und bei den drei Landesarbeitsgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln rechtswirksam, sicher und schnell über das sogenannte "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) geschickt werden. Umgekehrt können die Gerichte ihrerseits Dokumente an Verfahrensbeteiligte senden. Vor dem Versand werden die Schriftstücke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, die die handschriftliche Unterschrift ersetzt. Bereits seit Anfang vergangenen Jahres können in der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen elektronisch Klagen erhoben werden.

„Die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs ist ein wichtiger Schritt, damit die Justiz weiterhin zeitgemäß, kostengünstig und bürgernah arbeiten kann. Ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger rege von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen“, sagte NRW Justizminister Thomas Kutschaty.

Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nicht verpflichtend. Die Einreichung von Schriftstücken auf dem Postweg oder per Fax bleibt weiterhin möglich. Darüber hinaus können wie bisher Klagen und Anträge auf den Rechtsantragstellen der Arbeitsgerichte zu Protokoll erklärt werden.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit finden sie auf den Internetseiten der Landesarbeitsgerichte unter www.lag-duesseldorf.nrw.de; www.lag-hamm.nrw.de und www.lag-koeln.nrw.de auf dem Reiter "Kontakt" zum Stichwort "Elektronischer Rechtsverkehr". Informationen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach gibt es im Internet unter www.egvp.de.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon: 0211 8792-255.

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