Eine neue Bundesrichterin und drei neue Bundesrichter aus NRW gewählt

9. März 2017
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Eine Richterin und drei Richter aus Nordrhein-Westfalen sind bei den Bundesrichterwahlen in Berlin zur neuen Bundesrichterin und neuen Bundesrichtern gewählt worden. Dies gab Justizminister Thomas Kutschaty bekannt.

Justiz

Eine Richterin und drei Richter aus Nordrhein-Westfalen sind bei den Bundesrichterwahlen in Berlin zur neuen Bundesrichterin und neuen Bundesrichtern gewählt worden. Dies gab Justizminister Thomas Kutschaty bekannt.
 
Im Einzelnen wurden gewählt:

Zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesgerichtshof (BGH):

Dr. Ute Hohoff (49) ist Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht in Düsseldorf. Sie war zunächst Richterin am Landgericht in Köln und später an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. 2008 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht in Köln ernannt, wo sie in mehreren Zivilsenaten eingesetzt und daneben mit Angelegenheiten der Justizverwaltung befasst war. Im Jahr 2011 wurde sie an das Oberlandesgericht Düsseldorf versetzt, wo sie Mitglied eines Strafsenats wurde. Seit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht leitet sie einen für erstinstanzliche Staatsschutzsachen zuständigen Strafsenat.
 
Wolfgang Schmidt (55) ist Vorsitzender Richter am Landgericht in Essen. Er war zunächst Richter am Landgericht in Essen, wo er verschiedenen Zivil- und Strafkammern angehörte und mit Angelegenheiten der Justizverwaltung befasst war. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht leitete er verschiedene Strafkammern des Landgerichts Essen, darunter für viele Jahre eine große Wirtschaftsstrafkammer. Darüber hinaus war er Pressesprecher des Landgerichts. Von Mitte 2003 bis Mitte 2005 war er an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet, wo er seit April 2013 erneut tätig ist.

Zum Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG):

Hans-Jörg Holtbrügge (52) ist Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Bevor er im Jahr 1994 in die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes eintrat, war er als Beamter im höheren Dienst des Landtags in Thüringen tätig. Seine richterliche Laufbahn begann er am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Von Juni 2002 war er für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgeordnet. Im Juli 2007 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht und im Januar 2012 zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt.

Zum Richter am Bundesfinanzhof (BFH):

Dr. Jens Reddig (42) ist Richter am Finanzgericht Münster. Bevor er im Jahr 2007 in die Finanzgerichtsbarkeit des Landes eintrat, absolvierte er die Ausbildung in der Finanzverwaltung des Landes Niedersachen und übte den Beruf des Rechtsanwalts in Köln aus. Aktuell ist er Mitglied des 4. Senats des Finanzgerichts Münster, der u.a. für Streitsachen aus dem allgemeinen Ertragssteuerrecht und dem Kirchensteuerrecht zuständig ist. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist er seit vielen Jahren mit den Aufgaben des Personaldezernenten befasst.

Hintergrund:

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich zusammen aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern.
 

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