Eine Milliarde Euro vom Bund für Grundsicherung in NRW

29. April 2014
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Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr fast eine Milliarde Euro aus Bundesmitteln für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. „Dies ist eine beträchtliche Entlastung unserer Städte und Gemeinden, da die ursprüngliche Sozialhilfe eine rein kommunale Leistung war“, sagte Sozialminister Guntram Schneider in Düsseldorf zu den jetzt vorliegenden Zahlen für das Jahr 2013. „Die Landesregierung hat unter Führung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in langwierigen Verhandlungen maßgeblich dazu beigetragen, dass der Bund hier zunehmend Verantwortung übernimmt“, betonte der Minister.

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Minister Schneider: Landesregierung hat maßgeblich zur Entlastung der Kommunen durch den Bund beigetragen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr fast eine Milliarde Euro aus Bundesmitteln für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. „Dies ist eine beträchtliche Entlastung unserer Städte und Gemeinden, da die ursprüngliche Sozialhilfe eine rein kommunale Leistung war“, sagte Sozialminister Guntram Schneider in Düsseldorf zu den jetzt vorliegenden Zahlen für das Jahr 2013. „Die Landesregierung hat unter Führung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in langwierigen Verhandlungen maßgeblich dazu beigetragen, dass der Bund hier zunehmend Verantwortung übernimmt“, betonte der Minister.

Im Jahr 2003 hatte sich der Bund erstmals an den Kosten der Grundsicherung in NRW beteiligt. „In den Folgejahren konnten wir erreichen, dass die Bundesregierung einen immer höheren Anteil übernommen hat“, sagte Schneider. „Und ab 2014 wird der Bund die Kosten der Grundsicherung in voller Höhe von voraussichtlich rund 1,3 Milliarden Euro tragen.“ Es ist ein wichtiger Schritt, dass Nordrhein-Westfalen die Kostenübernahme durch den Bund für diese Leistung erreicht hat.

Das Sozialministerium hat ein Verfahren etabliert, das sicherstellt, dass die vom Bund abgerufene Erstattung zeitnah, schnell und centgenau an die nordrhein-westfälischen Träger ausgezahlt wird.

Bis 2008 wurden für die Mitfinanzierung der Leistungen jährlich noch 109,9 Mio. Euro vom Bund aufgewendet. Im Jahr 2009 waren es 119,5 Mio. Euro, und bis zum Jahr 2013 stiegen die aufgewendeten Bundesmittel bereits auf 992,8 Mio. Euro.

Eine Aufstellung der genauen Leistungen für die jeweiligen Kommunen zur Mitfinanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in NRW finden Sie im Anhang.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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