Einbürgerung bald digital: Nordrhein-Westfalen und Bayern entwickeln Online-Verfahren

8. November 2019
Bild Hände Frau am Laptop

Der Prozess der Einbürgerung soll bürgerfreundlicher gestaltet und digital vereinfacht werden.

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Der Prozess der Einbürgerung soll bürgerfreundlicher gestaltet und digital vereinfacht werden. Nordrhein-Westfalen entwickelt in Zusammenarbeit mit Bayern, unterstützt durch Brandenburg, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dazu ein digitales Angebot zur Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft. Das Angebot wird voraussichtlich Ende 2020 online gehen.
 
Mehr als 10 Millionen Menschen mit ausländischem Pass haben Ende 2018 in Deutschland gelebt, davon rund 2,65 Millionen in Nordrhein-Westfalen. Lediglich ein Prozent von ihnen hat sich im gleichen Jahr einbürgern lassen, 112.340 Menschen deutschlandweit, 27.650 in Nordrhein-Westfalen.
 
Dabei liegt die Zahl der potenziellen Antragstellerinnen und Antragssteller deutlich höher. Etwa jede zweite Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit lebt bereits seit mindestens acht Jahren in Nordrhein-Westfalen und hat somit die erforderliche Aufenthaltsdauer erreicht. Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und das Bekenntnis zum Grundgesetz.
 
Um die Menschen auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft besser zu erreichen, wird der Einbürgerungsantrag künftig online zur Verfügung gestellt. Dazu entwickeln das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in einem Digitallabor ein entsprechendes Verfahren.

„Einbürgerungen liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Sie krönen erfolgreiche Integration und vermittelt alle Rechte und Pflichten. Ziel ist, dass Nordrhein-Westfalen für alle, die hier dauerhaft leben, zur Heimat wird. Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen, möchten wir bestmöglich beim Einbürgerungsprozess unterstützen. Die Digitalisierung ist dabei ein wichtiger Aspekt, die das Verfahren deutlich vereinfacht und bürgerfreundlicher macht“, so Integrationsminister Joachim Stamp.
 
Der digitale Antrag bietet den Antragstellern zahlreiche Hilfestellungen beim Ausfüllen und stellt der Verwaltung sämtliche Informationen strukturiert für die Prüfung zur Verfügung. Das Angebot beinhaltet zudem auch umfassende Beratung in Form von Videoanleitungen sowie einen „Quick-Check“. So kann in einem ersten Schritt von den Interessierten selbst bereits vor Antragstellung ermittelt werden, welche Anforderungen für eine Einbürgerung erfüllt werden oder nicht.
 
Die digitale Antragstellung reduziert den Aufwand für alle Beteiligten erheblich, entbürokratisiert das Verfahren und gibt bürgerfreundliche Hilfestellungen. Eine persönliche Vorsprache, damit sich die Einbürgerungsbehörde unter anderem einen Eindruck von den Sprachkenntnissen verschaffen und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegennimmt, bleibt aber notwendig.
 
Am Digitallabor nahmen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Einbürgerungsbehörden (Bielefeld, Köln, Rhein-Sieg-Kreis, Solingen, München und Landkreis Mühldorf am Inn) sowie Fach- und IT-Expertinnen und -Experten von Bundes- und Landesbehörden und Privatpersonen teil. Letztere hatten den Prozess der Einbürgerung bereits hinter sich oder waren mitten im Verwaltungsverfahren.
 
Auf Basis der Ergebnisse des Digitallabors wird das Ministerium gemeinsam mit interessierten Kommunen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die praktische Umsetzung in Nordrhein-Westfalen schaffen.
 
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