Die Organisationsreform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung muss transparenter gestaltet werden - Staatssekretär Adler fordert den Bund auf, den Dialog mit den Ländern zu intensivieren

25. Januar 2013
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Das NRW-Verkehrsministerium kritisiert die derzeitige Neustrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes. Staatssekretär Gunther Adler fordert den Bund daher auf, den Gestaltungsprozess transparenter zu gestalten und die Länder in den Reformprozess stärker einzubinden. Die Eile, mit der die Anpassung der Zuständigkeiten an die neue Organisationsstruktur erfolgt, weckt die Befürchtung, dass sie zu Lasten der Gründlichkeit gehen könnte. Konsequenzen für die Ämterstruktur und die Beschäftigten sind zurzeit weitgehend unklar.

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Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Das NRW-Verkehrsministerium kritisiert die derzeitige Neustrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes. Staatssekretär Gunther Adler fordert den Bund daher auf, den Gestaltungsprozess transparenter zu gestalten und die Länder in den Reformprozess stärker einzubinden. Die Eile, mit der die Anpassung der Zuständigkeiten an die neue Organisationsstruktur erfolgt, weckt die Befürchtung, dass sie zu Lasten der Gründlichkeit gehen könnte. Konsequenzen für die Ämterstruktur und die Beschäftigten sind zurzeit weitgehend unklar.

Staatssekretär Adler: „Nordrhein-Westfalen begrüßt ausdrücklich, dass Bonn Sitz der neuen Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt wird. Die Bedeutung Nordrhein-Westfalens als Binnenschifffahrtsland Nr. 1 in Deutschland muss sich aber auch in örtlicher Präsenz von Ämtern und ihren Aufgabenstrukturen spiegeln. Wenn wir die Wasserstraßen in Zukunft noch stärker in die Transport- und Logistikketten einbinden wollen, ist die Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Schifffahrtsverwaltung zwingend notwendig.“

Die weiteren Umsetzungsschritte zur Verlagerung von Aufgaben und Personal aus den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und die neue Ämterstruktur sind bisher lediglich in groben Zügen öffentlich gemacht worden. Insbesondere die vorgesehene Auflösung von Direktionen und Ämtern bis Ende 2020 lässt Zweifel aufkommen, wie der Bund künftig die Handlungsfähigkeit der WSV aufrecht erhalten will. Ein genauer Zeitplan für die weitere Anpassung der Organisationsstruktur ist bislang nicht bekannt. Unklar ist ebenfalls, welche möglichen Konsequenzen die Standorte bei der geplanten Trennung von Verkehr und Infrastruktur  betreffen könnten. „Die neue Ämterstruktur darf keinesfalls dazu führen, dass nicht eindeutig zugewiesene Kompetenzen die angestrebte Effizienzsteigerung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung negativ beeinflussen“, sagte Adler. „Die schrittweise Verlagerung von Aufgaben und Personal darf die Handlungsfähigkeit der Ämter nicht gefährden.“

Hintergrund: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung setzt den Prozess zum Umbau der WSV von einer Durchführungsverwaltung (Aufgabenerledigung mit eigenem Personal) in eine Gewährleistungsverwaltung (Aufgabenerledigung durch Dritte mittels Vergaben) fort. Mit der Anpassung von Zuständigkeiten der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes schafft der Bund die Voraussetzungen für die Einrichtung einer neuen Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt. Er kann den organisatorischen Aufbau der WSV in eigener Zuständigkeit neu ordnen.

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