Die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte veröffentlicht einen neuen Flyer zur Barrierefreiheit von Wahllokalen

25. Juni 2020
Porträtfoto am Rednerpult

Im Hinblick auf die Kommunalwahlen im September hat die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, in dieser Woche einen neuen Flyer über die Barrierefreiheit von Wahllokalen veröffentlicht.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Im Hinblick auf die Kommunalwahlen im September hat die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, in dieser Woche einen neuen Flyer über die Barrierefreiheit von Wahllokalen veröffentlicht. Neben der räumlichen Barrierefreiheit gibt der Flyer den Wahlhelferinnen und -helfern wichtige Verhaltensregeln mit an die Hand, um individuell auf jeden Wähler und jede Wählerin eingehen zu können.
 
„Wählen zu gehen ist ein Grundrecht, von dem sich niemand ausgeschlossen fühlen darf. Jede wahlberechtigte Bürgerin und jeder wahlberechtigte Bürger soll die gleiche Möglichkeit haben, ihre oder seine Stimme abzugeben. Um die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Ihren ehrenamtlichen Einsatz zu sensibilisieren, habe ich daher diesen Flyer herausgegeben“, erklärte Middendorf.
 
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, haben ab sofort die Möglichkeit den Flyer zu bestellen oder digital abzurufen. „Wir haben in einem ersten Schritt, die kommunalen Behindertenbeauftragten über den neuen Flyer informiert und viele positive Rückmeldungen erhalten. Es hat mich sehr gefreut, dass wir die Auflage des Flyers aufgrund des großen Interesses noch einmal erhöhen mussten. Je mehr Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wir erreichen können, desto besser“, so Middendorf weiter.
 
„Ich möchte betonen, dass die Ratschläge, die wir in diesem Flyer geben, nicht nur Menschen mit Behinderungen zugutekommen, sie helfen allen Menschen unserer Gesellschaft. Ein barrierefreies Wahllokal erleichtert beispielsweise auch älteren Menschen oder erkrankten Menschen die Stimmabgabe. Mein Ziel ist es, dass wir langfristig über diese Verbesserungsvorschläge gar nicht mehr sprechen, sie müssen eine Selbstverständlichkeit werden. Eine inklusive Gesellschaft hat die Pflicht, jedem Wahlberechtigten die uneingeschränkte Abgabe ihrer oder seiner Stimme zu ermöglichen“, betonte Middendorf.
 
Den Flyer können Sie per E-Mail unter kontakt@lbbp.nrw.de oder telefonisch unter 0211 855 3229 bestellen. Digital ist der Flyer über den Broschürenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar: www.mags.nrw/broschuerenservice
 
 

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